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Ständiger Ausschuss für die operative Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit (COSI)

Der Ständige Ausschuss erleichtert, fördert und stärkt die Koordinierung der operativen Maßnahmen der für die innere Sicherheit der EU zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten.

Funktion

Der Ständige Ausschuss für die operative Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit hat folgende Aufgaben:

  • Erleichterung und Gewährleistung einer wirksamen operativen Zusammenarbeit in EU-Angelegenheiten der inneren Sicherheit, auch im Rahmen der Strafverfolgung, beim Schutz und bei der Kontrolle der Außengrenzen und bei der justiziellen Zusammenarbeit
  • Beurteilung der allgemeinen Ausrichtung und Wirksamkeit der operativen Zusammenarbeit
  • Feststellung etwaiger Mängel oder Versäumnisse und gegebenenfalls Annahme geeigneter konkreter Empfehlungen, um diese zu beheben

Zusammensetzung und Sitzungen

Der Ständige Ausschuss setzt sich aus hohen Beamtinnen und Beamten der Innen- und/oder Justizministerien aller EU-Mitgliedstaaten sowie aus Vertreterinnen und Vertreter der Kommission und des EAD zusammen. Europol, Eurojust, Frontex, CEPOL und andere einschlägige Gremien können als Beobachter zu den Sitzungen eingeladen werden.

Rechtsgrundlage

Die Funktion und die Zusammensetzung des Ständigen Ausschusses sind in Artikel 71 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU dargelegt.

Nächste Tagungen

Letzte Überprüfung: 1. April 2026