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Grenzen und Visa

Wie die Europäische Union die Freizügigkeit gewährleistet und ihre Grenzen schützt. 

Der Schengen-Raum ermöglicht es EU-Bürgerinnen und -Bürgern sowie Drittstaatsangehörigen, die sich in der EU aufhalten oder in die EU reisen, sich frei und sicher innerhalb der EU zu bewegen.



Gleichzeitig sind das Management und der Schutz der Außengrenzen von entscheidender Bedeutung für die Sicherung und Regulierung des Personenverkehrs in die Union, um die Sicherheit Europas zu gewährleisten.

Bild eines Reisepasses und eines Stempels

Schengen

Der Schengen-Raum ermöglicht es über 400 Millionen Menschen, frei zwischen Mitgliedstaaten zu reisen, ohne Grenzkontrollen zu durchlaufen.

Der Schengen-Raum ist seit 1985 schrittweise gewachsen und umfasst nun 25 EU-Mitgliedstaaten sowie einige assoziierte Drittstaaten.

Welche Länder sind Teil des Schengen-Raums?

Fahren Sie mit der Maus über die Karte, um zu sehen, welche Länder dem Schengen-Raum angehören.

Textfassung

EU-Länder, die Schengen-Visa ausstellen

  • Österreich
  • Belgien
  • Bulgarien
  • Kroatien
  • Tschechische Republik
  • Dänemark
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Deutschland
  • Griechenland
  • Ungarn
  • Italien
  • Lettland
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Malta
  • Niederlande
  • Polen
  • Portugal
  • Rumänien
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • Schweden

Nicht-EU-Länder, die Schengen-Visa ausstellen

  • Island
  • Liechtenstein
  • Norwegen
  • Schweiz

EU-Länder, die keine Schengen-Visa ausstellen

  • Zypern
  • Irland

Visa für die Einreise in den Schengen-Raum

In der EU gelten besondere Visumpflichten für Drittstaatsangehörige. Das häufigste Visum ist das Schengen-Visum, das Kurzaufenthalte von bis zu 90 Tagen im Schengen-Raum ermöglicht.

Die EU hat derzeit mit 61 Nicht-EU-Ländern eine Regelung für visumfreies Reisen vereinbart, die es Personen erlaubt, für Kurzaufenthalte ohne Visum in den Schengen-Raum einzureisen.

Bild einer Familie mit Gepäck

Außengrenzen

Die Mitgliedstaaten tragen gemeinsam mit der EU, einschließlich der einschlägigen Institutionen und EU-Agenturen, die Verantwortung für das Management der EU-Außengrenzen.

Die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) sorgt für eine enge Überwachung der EU-Außengrenzen und arbeitet mit den Mitgliedstaaten zusammen, um Sicherheitsbedrohungen an den Außengrenzen rasch zu erkennen und abzuwehren.

Die EU verfügt über eine Reihe von IT-Systemen, die die Maßnahmen zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger, zur Kriminalitätsbekämpfung und zur Sicherung der Grenzen unterstützen. Weitere IT-Systeme werden derzeit entwickelt.

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Letzte Überprüfung: 15. April 2026