Brexit: Verlegung der im Vereinigten Königreich ansässigen EU-Agenturen
Die vier Schritte des Verfahrens für eine Entscheidung über die neuen Standorte der Europäischen Arzneimittel-Agentur und der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde.
Am 22. Juni 2017 haben die Staats- und Regierungschefs am Rande der Tagung des Europäischen Rates (Artikel 50) die Verfahrensregeln für die Verlegung der derzeit im Vereinigten Königreich ansässigen EU-Agenturen gebilligt.