Verlegung der derzeit im Vereinigten Königreich ansässigen EU-Agenturen
EU-Agenturen: Umzug von London nach Amsterdam und Paris
Die beiden derzeit im Vereinigten Königreich ansässigen Agenturen, die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) und die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA), müssen im Zusammenhang mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU verlegt werden. Für die Verlegung dieser Agenturen haben die Staats- und Regierungschefs der EU-27 am 22. Juni 2017 am Rande der Tagung des Europäischen Rates (Artikel 50) ein besonderes Verfahren gebilligt.
Die Ministerinnen und Minister der EU-27 haben am Rande der Tagung des Rates "Allgemeine Angelegenheiten" (Artikel 50) am 20. November 2017 über die Verlegung der derzeit im Vereinigten Königreich ansässigen EU-Agenturen abgestimmt. Der neue Sitz der EMA ist Amsterdam(Niederlande) und der neue Sitz der EBA ist Paris (Frankreich).
Die Gründungsverordnungen der beiden Agenturen mussten im Hinblick auf die neuen Sitze angepasst werden.
Welche EU-Agenturen sind derzeit im Vereinigten Königreich ansässig?
Zwei Agenturen der Europäischen Union haben derzeit ihren Sitz im Vereinigten Königreich. Beide sind in London ansässig.
Europäische Arzneimittel-Agentur
Die 1995 gegründete Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) ist für die wissenschaftliche Bewertung, Kontrolle und Überwachung von Arzneimitteln in der EU zuständig.
Die EMA ist von wesentlicher Bedeutung für das Funktionieren des Binnenmarktes für Arzneimittel in der EU.
Zu den wichtigsten Aufgaben der EMA zählen u.a.
- Erleichterung der Entwicklung von und des Zugangs zu Arzneimitteln
- Bewertung der Anträge auf Genehmigung für das Inverkehrbringen
- Überwachung der Sicherheit von Arzneimitteln während ihres gesamten Lebenszyklus
- Bereitstellung von Informationen für Angehörige der Gesundheitsberufe und Patienten
Europäische Bankenaufsichtsbehörde
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) soll eine wirksame und einheitliche Regulierung und Beaufsichtigung des gesamten europäischen Bankensektors gewährleisten. Generell bemüht sie sich darum,
- die finanzielle Stabilität in der EU zu wahren
- die Integrität, Effizienz und ordnungsgemäße Funktionsweise des Bankensektors sicherzustellen
Die wichtigste Aufgabe der EBA besteht darin, einen Beitrag zur Erstellung des einheitlichen europäischen Regelwerks für den Bankensektor zu leisten.
Das einheitliche Regelwerk zielt auf einheitliche aufsichtsrechtliche Vorschriften für die Finanzinstitute in der gesamten EU ab. Damit sollen gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen und soll den Einlegern, Anlegern und Verbrauchern ein hohes Schutzniveau geboten werden.
Die EBA hat zudem die Aufgabe, die Risiken und Schwachstellen im Bankensektor der EU durch regelmäßige Risikobewertungsberichte und europaweite Stresstests zu bewerten.
Welche Verfahrensschritte waren bei der Auswahl der neuen Sitze erforderlich?
Das Verfahren umfasste folgende Schritte:
- Angebote der Mitgliedstaaten bis zum 31. Juli 2017 für die Aufnahme einer Agentur oder der beiden Agenturen
- Bewertung der Angebote durch die Kommission anhand der vereinbarten Kriterien und Veröffentlichung dieser Bewertung bis zum 30. September 2017
- politische Diskussion auf Grundlage der Bewertung der Kommission am Rande der Tagung des Rates "Allgemeine Angelegenheiten" (Artikel 50) am 17. Oktober 2017
- Abstimmung der EU-27-Mitgliedstaaten am Rande der Tagung des Rates "Allgemeine Angelegenheiten" (Artikel 50) am 20. November 2017
Brexit: Verlegung der im Vereinigten Königreich ansässigen EU-Agenturen (Infografik)
1. Angebote für die Aufnahme der Agenturen
Es gab 8 Angebote für die Aufnahme der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde und 19 Angebote für die Aufnahme der Europäischen Arzneimittel-Agentur.
- Angebote für die Aufnahme der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde
- Angebote für die Aufnahme der Europäischen Arzneimittel-Agentur
- 23 Städte bewerben sich um die derzeit im Vereinigten Königreich ansässigen EU-Agenturen (Pressemitteilung, 1.8.2017)
2. Beurteilungskriterien
Am 22. Juni haben sich die Staats- und Regierungschefs der EU-27 auf sechs Kriterien verständigt:
- Zusicherung, dass die Agentur betriebsbereit ist, wenn das Vereinigte Königreich die EU verlässt
- Erreichbarkeit des Ortes
- Schulen für die Kinder des Agenturpersonals
- Zugang zum Arbeitsmarkt und zur Gesundheitsversorgung für Ehepartner und Kinder der Mitarbeiter
- Aufrechterhaltung des Betriebs
- geografische Verteilung
Am 30. September hat die Europäische Kommission die Bewertung der Angebote auf Grundlage der sechs von der EU-27 vereinbarten Kriterien veröffentlicht.
- Bewertung der Angebote durch die Europäische Kommission, 30. September 2017
- Verfahren im Hinblick auf einen Beschluss über die Verlegung der Europäischen Arzneimittel-Agentur und der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde im Zusammenhang mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Union, 22.6.2017
3. Politische Aussprache
Die Ministerinnen und Minister der EU-27 haben am Rande der Tagung des Rates "Allgemeine Angelegenheiten" (Artikel 50) eine politische Aussprache über die Verlegung der beiden EU-Agenturen geführt.
4. Abstimmung
Die Ministerinnen und Minister der EU-27 haben am Rande der Tagung des Rates "Allgemeine Angelegenheiten" (Artikel 50) am 20. November 2017 über die Verlegung der derzeit im Vereinigten Königreich ansässigen EU-Agenturen abgestimmt. Zum neuen Sitz der EMA wurde Amsterdam(Niederlande) und zum neuen Sitz der EBA Paris (Frankreich) gewählt.
- Verlegung der Europäischen Arzneimittel-Agentur nach Amsterdam (Niederlande) (Pressemitteilung, 20.11.2017)
- Verlegung der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde nach Paris (Frankreich) (Pressemitteilung, 20.11.2017)
- Rat "Allgemeine Angelegenheiten" (Artikel 50), 20. November 2017
- Wie funktioniert die Abstimmung?
Wie verlief das Verfahren zur Abänderung der Rechtstexte?
Am 29. November 2017 hat die Europäische Kommission zwei Gesetzgebungsvorschläge vorgelegt, um die Gründungsverordnungen beider Agenturen im Hinblick auf die neuen Sitze anzupassen. Die Verordnungen unterliegen dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren, d. h., der Rat und das Europäische Parlament müssen sich auf ihren Wortlaut einigen. Eine Einigung zwischen den beiden Institutionen wurde im Oktober 2018 erzielt. Das Europäische Parlament hat den Text am 25. Oktober 2018 gebilligt und der Rat hat den endgültigen Text am 9. November 2018 angenommen.