Nationale Energie- und Klimapläne
Nationale Energie- und Klimapläne
Was?
Um sicherzustellen, dass die EU ihre Ziele für saubere Energie und Klimaschutz erreicht, erstellen die Mitgliedstaaten nationale Energie- und Klimapläne (NEKP).
Es gibt 4 wichtige EU-weite Ziele für 2030:
- Reduzierung der Treibhausgasemissionen
- Ausbau des Stromverbunds
- 32 % Mindestanteil erneuerbarer Energien
- 32,5 % Mindestverbesserung der Energieeffizienz
Wie?
Die NEKP wurden mit einer EU-Verordnung eingeführt*. Sie erstrecken sich auf die fünf Dimensionen der Energieunion:
- Sicherheit der Energieversorgung
- Energiebinnenmarkt
- Energieeffizienz
- Verringerung der CO2-Emissionen
- Forschung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit
Wann?
Die NEKP gelten jeweils für einen Zeitraum von zehn Jahren. Der erste geht von 2021 bis 2030.
Zeitplan:
- bis 31.12.2018: Die Mitgliedstaaten erstellen Entwürfe der NEKP
- 18.6.2019: Die Europäische Kommission veröffentlicht eine Bewertung
- bis 31.12.2019: Die Mitgliedstaaten übermitteln die endgültigen NEKP
- bis 30.6.2024: Die Mitgliedstaaten aktualisieren die NEKP
- bis 1.1.2029: Die Mitgliedstaaten übermitteln die nächsten NEKP
Die Mitgliedstaaten führen auch einen laufenden Dialog zur Verbesserung der NEKP.
* Verordnung über das Governance-System für die Energieunion und für den Klimaschutz
@Europäische Union, 2019
Rat der Europäischen Union, Generalsekretariat
Weitere Informationen zur Energieunion finden Sie auf der Seite des entsprechenden Politikbereichs: