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Nationale Energie- und Klimapläne

Mit den nationalen Energie- und Klimaplänen – auch NEKP – soll gewährleistet werden, dass die EU ihre Energie- und Klimaziele erreicht.

Nationale Energie- und Klimapläne

Was?

Um sicherzustellen, dass die EU ihre Ziele für saubere Energie und Klimaschutz erreicht, erstellen die Mitgliedstaaten nationale Energie- und Klimapläne (NEKP).

Es gibt 4 wichtige EU-weite Ziele für 2030:

  • Reduzierung der Treibhausgasemissionen
  • Ausbau des Stromverbunds
  • 32 % Mindestanteil erneuerbarer Energien
  • 32,5 % Mindestverbesserung der Energieeffizienz

Wie?

Die NEKP wurden mit einer EU-Verordnung eingeführt*. Sie erstrecken sich auf die fünf Dimensionen der Energieunion:

  • Sicherheit der Energieversorgung
  • Energiebinnenmarkt
  • Energieeffizienz
  • Verringerung der CO2-Emissionen
  • Forschung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit

Wann?

Die NEKP gelten jeweils für einen Zeitraum von zehn Jahren. Der erste geht von 2021 bis 2030.

Zeitplan:

  • bis 31.12.2018: Die Mitgliedstaaten erstellen Entwürfe der NEKP
  • 18.6.2019: Die Europäische Kommission veröffentlicht eine Bewertung
  • bis 31.12.2019: Die Mitgliedstaaten übermitteln die endgültigen NEKP
  • bis 30.6.2024: Die Mitgliedstaaten aktualisieren die NEKP
  • bis 1.1.2029: Die Mitgliedstaaten übermitteln die nächsten NEKP

Die Mitgliedstaaten führen auch einen laufenden Dialog zur Verbesserung der NEKP.

* Verordnung über das Governance-System für die Energieunion und für den Klimaschutz

@Europäische Union, 2019

Rat der Europäischen Union, Generalsekretariat

Weitere Informationen zur Energieunion finden Sie auf der Seite des entsprechenden Politikbereichs: