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Bessere Aufnahmebedingungen

Die überarbeiteten Vorschriften sollten einen angemessenen Lebensstandard und vergleichbare Lebensbedingungen gewährleisten und dazu beitragen, die Sekundärmigration für alle Antragsteller in allen EU-Mitgliedstaaten zu verringern.

Gewährleistung einheitlicher Aufnahmebedingungen

Oberstes Ziel ist es hier, einheitliche Aufnahmebedingungen für alle Asylsuchenden zu gewährleisten. Damit sollen vergleichbare und insgesamt bessere Lebensbedingungen für Asylsuchende in der gesamten EU gewährleistet werden.

In den vorgeschlagenen Vorschriften wird Folgendes festgelegt:

Ein Haus-Symbol.

eine einheitliche Festlegung der Aufnahmebedingungen für alle Asylsuchenden

Eine Person, die auf der Arbeit einen Computer benutzt, ein Symbol.

das Recht aller Asylsuchenden, spätestens neun Monate nach Antragstellung eine Arbeit aufzunehmen

Zwei Erwachsene und ein Kind, ein Symbol.

das Recht Minderjähriger auf Bildung und die Notwendigkeit, einen Vormund für unbegleitete Minderjährige zu benennen

Verringerung der Sekundärmigration

Ein weiteres wichtiges Ziel des Richtlinienentwurfs ist es, durch geografische Einschränkungen die Sekundärmigration von Asylsuchenden zu verringern. Mit den neuen Vorschriften soll

  • der Zugang zu Aufnahmebedingungen auf den Mitgliedstaat beschränkt werden, der für den Asylantrag zuständig ist;
  • die Ausstellung von Reisedokumenten eingeschränkt werden, wenn keine schwerwiegenden humanitären Gründe vorliegen;
  • es Mitgliedstaaten erlaubt werden, den Aufenthalt des Antragstellers auf ein bestimmtes geografisches Gebiet zu beschränken.

Arbeiten am Migrations- und Asylpaket

Im November 2017 einigten sich die EU-Botschafter und ‑Botschafterinnen auf ein Mandat für Verhandlungen über den Entwurf der Vorschriften. Die Verhandlungen mit dem Parlament wurden im Dezember 2022 abgeschlossen.

Die Vertreterinnen und Vertreter der EU-Mitgliedstaaten haben am 8. Februar 2024 die zwischen dem Rat und dem Parlament 2022 erzielte Einigung gebilligt.

Der Rat hat das Migrations- und Asylpaket der EU am 14. Mai 2024 angenommen.

Im Dezember 2025 hat der Rat eine politische Einigung über die Einrichtung des Jährlichen Solidaritätspools für 2026 erzielt. Der Solidaritätspool ist eines der Kernelemente des Migrations- und Asylpakets der EU und bietet den Mitgliedstaaten, die unter Migrationsdruck stehen, wirksame Unterstützung.

Letzte Überprüfung: 10. Dezember 2025