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Migrations- und Asylpaket

Die EU hat eine Reihe von Vorschriften eingeführt, um Migration wirksamer zu steuern und ein gemeinsames Asylsystem zu schaffen. Dieses System gewährleistet effiziente und einheitliche Verfahren sowie Solidarität und eine gerechte Aufteilung der Verantwortlichkeiten zwischen den Mitgliedstaaten.

Das Paket – kurz erklärt

Mit dem Migrations- und Asylpaket wird eine Reihe von Vorschriften zur Migrationssteuerung und zur Schaffung eines gemeinsamen Asylsystems auf EU-Ebene eingeführt, bei dem die Anforderungen der Mitgliedstaaten mit dem Schutz von Bedürftigen in Einklang gebracht werden.

Aufbauend auf früheren Vorschriften bietet das Paket einen umfassenden Ansatz, der die wichtigsten EU-Politikbereiche in den Bereichen Migration, Asyl, Grenzmanagement und Integration zusammenführt.

Ziel des Pakets ist es,

  • Ankünfte auf geordnete Weise zu steuern
  • effiziente und einheitliche Verfahren zu schaffen
  • ein ausgewogenes Verhältnis von Solidarität und Verantwortung zwischen den Mitgliedstaaten zu gewährleisten

Das gesamte Paket wurde vom Rat am 14. Mai 2024 angenommen, und die Vorschriften traten am 12. Juni 2026 in Kraft.

Was umfaßt das Paket?

Das Paket deckt ein breites Spektrum von Fragen ab, die alle Aspekte der Migrations- und Asylsysteme betreffen. Zusammengenommen sorgen sie dafür, dass die EU über starke und sichere Außengrenzen verfügt, die Rechte der Menschen gewährleistet sind und kein EU-Land allein gelassen wird, um den Migrationsdruck zu bewältigen. Ferner verankert es Migration fest in internationale Partnerschaften, trägt dazu bei, irreguläre Ausreisen und Schleuserkriminalität zu verhindern.

Wichtigste legislative Bereiche des Pakets

Asyl- und Migrationsmanagement

Krisensituationen und Fälle höherer Gewalt

Biometrische Datenbank der EU (Eurodac)

Qualifizierung

Vorprüfung (Screening)

Ein gemeinsames Asylverfahren

Bessere Aufnahmebedingungen

Neuansiedlung

Unterstützung bei der Umsetzung des Pakets

Die EU hat verschiedene Maßnahmen vorgeschlagen, um die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung des Pakets und seiner Vorschriften zu unterstützen.

Nach der Annahme des Pakets legte die Kommission am 12. Juni 2024 einen gemeinsamen Umsetzungsplan vor. Darin wurde dargelegt, welche Schritte unternommen werden müssen, um die neuen Vorschriften des Pakts in die Praxis umzusetzen. Auf der Grundlage der zehn Bausteine des Plans hat die Kommission die Fortschritte der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung des Pakets durch regelmäßige Berichte über ihren Sachstand überwacht.

Am 29. Januar 2026 legte die Kommission die erste europäische Strategie für Asyl- und Migrationsmanagement vor. Aufbauend auf den nationalen Strategien wird darin die strategische Ausrichtung der Migrations- und Asylpolitik der EU für den Zeitraum 2026-2031 festgelegt.

Letzte Überprüfung: 12. Juni 2026