- Rat der Europäischen Union
- Pressemitteilung
- 30. Juni 2015 06:45
Abschaffung der Roaminggebühren: Vorsitz einigt sich mit dem Europäischen Parlament
In den frühen Morgenstunden des 30. Juni 2015, nach zwölfstündigen Verhandlungen, hat der lettische Vorsitz eine vorläufige Einigung mit dem Europäischen Parlament über neue Vorschriften zur Abschaffung der Mobilfunk-Roaminggebühren und zur Gewährleistung des Zugangs zu einem offenen Internet – auch als "Regeln für die Netzneutralität" bekannt – erreicht. Auf Seiten des Rates muss die Einigung noch von den Mitgliedstaaten bestätigt werden.
Abschaffung der Roaminggebühren Mitte 2017
Nach der Einigung werden die Roamingaufschläge in der Europäischen Union ab dem 15. Juni 2017 abgeschafft. Roaminganbieter werden jedoch die Möglichkeit haben, eine Regelung zur angemessenen Nutzung ("Fair-Use-Policy") anzuwenden, um eine missbräuchliche Roamingnutzung zu verhindern. Dies würde die Nutzung von Roamingdiensten für andere Zwecke als periodische Reisen umfassen.
Es werden Schutzklauseln aufgenommen, um die Frage der Kostendeckung für die Betreiber anzugehen.
Die Roaminggebühren werden schon am 30. April 2016 sinken, wenn die derzeitigen Höchstbeträge der Endkundenentgelte durch einen maximalen Aufschlag von 0,05 EUR pro Minute für Anrufe, 0,02 EUR für SMS und 0,05 EUR je Megabyte Datenvolumen ersetzt werden.
Schutz des offenen Internets
Nach diesen ersten EU-weiten Regeln für offenes Internet müssen Betreiber sämtlichen Internet-Verkehr gleichbehandeln, wenn sie Internet-Zugangsdienste anbieten. Sie dürfen angemessene Verkehrsmanagementmaßnahmen anwenden. Sperren oder Drosseln wird nur bei einer begrenzten Zahl von Umständen zulässig sein, beispielsweise um Cyberangriffe abzuwehren oder eine Netzüberlastung zu verhindern. Vereinbarungen über Dienste, die ein spezifisches Qualitätsniveau erfordern, sind erlaubt, jedoch müssen die Betreiber die generelle Qualität der Internetzugangsdienste gewährleisten.
Gemeinsame Anstrengung für eine Einigung
"Dies ist ein großer Erfolg für die Europäische Union und den lettischen Vorsitz", so der lettische Verkehrsminister Anrijs Matīss. "Der lettische Vorsitz hat erhebliche Anstrengungen unternommen, um den Vorschlag zum Telekommunikationsbinnenmarkt zum Abschluss zu bringen – wir haben den Vorschlag von Grund auf neubelebt und eine Einigung erzielt. Dies wäre ohne das Engagement und die konstruktive Herangehensweise der Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission nicht möglich gewesen".
Wie wird daraus ein Gesetz?
Der Vorsitz wird den Botschaftern der Mitgliedstaaten auf der Tagung des Ausschusses der Ständigen Vertreter (AStV) am 30. Juni über das Ergebnis des Trilogs berichten. Der abgestimmte Text wird dann den Mitgliedstaaten unter luxemburgischem Vorsitz zur Bestätigung unterbreitet.
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Letzte Überprüfung: 14. Januar 2024