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  • Rat der Europäischen Union
  • Pressemitteilung
  • 18. März 2016 18:25

Erklärung der Hohen Vertreterin Federica Mogherini im Namen der Europäischen Union anlässlich des Internationalen Tages für die Beseitigung der Rassendiskriminierung, 21. März 2016

Dieses Dokument ist in Nicht-EU-Sprachen verfügbar. :

Heute ist der Internationale Tag für die Beseitigung der Rassendiskriminierung. 

Auch wenn weltweit viele positive Maßnahmen zur Beseitigung der Rassendiskriminierung getroffen worden sind, sind wir nach wie vor mit kritischen Hindernissen und Herausforderungen konfrontiert.   

Im September 2015 haben sich die führenden Politiker Europas und politische Entscheidungsträger aus der ganzen Welt auf die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen geeinigt und sich verpflichtet, bei unserem gemeinsamen Engagement für die Beseitigung der Armut und eine nachhaltige Entwicklung weltweit niemanden außen vor zu lassen. Umgekehrt sind wir in diesen Tagen auch mit wachsenden Herausforderungen im Zusammenhang mit der globalen Wirtschaftskrise, der Migration, dem Terrorismus, der Armut und den zunehmenden Ungleichheiten konfrontiert.  

Von diesen Herausforderungen sind in erster Linie die Menschen betroffen, die bereits Diskriminierungen aufgrund ihrer Hautfarbe, Rasse, Abstammung, Kaste sowie ethnischen oder nationalen Herkunft ausgesetzt sind. Die Europäische Union wird weiterhin darauf hinwirken, dass innerhalb ihrer Grenzen und auf der ganzen Welt jede Form der Diskriminierung beseitigt wird, so dass alle Menschen ohne Einschränkungen und Ausnahmen in den Genuss der Menschenrechte und Grundfreiheiten kommen. Ferner bekräftigt die EU, dass sie entschlossen gegen Hassreden vorgeht und diese bekämpft. Alle Menschen sind in ihrer Würde gleich und haben Anspruch auf die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankerten Rechte.   

Am heutigen Tag fordert die Europäische Union noch einmal alle Staaten, die dies bislang noch nicht getan haben, dazu auf, dem Internationalen Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung beizutreten. Wenn wir Rassendiskriminierung verhindern und unterbinden wollen, dann müssen wir auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene entschlossene und wirksame Maßnahmen ergreifen.   

Die Europäische Union wird in enger Abstimmung mit all ihren Partnerländern, regionalen und internationalen Organisationen sowie der Zivilgesellschaft auch in Zukunft darauf hinarbeiten, dass die Rassendiskriminierung weltweit beseitigt wird.

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Letzte Überprüfung: 15. Januar 2024