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  • Rat der Europäischen Union
  • Pressemitteilung
  • 2. Dezember 2016 16:10

Rahmenabkommen: EU bereit zum Abschluss des Abkommens mit den USA

Der Rat hat am 2. Dezember 2016 den Beschluss erlassen, mit dem der Abschluss des sogenannten Rahmenabkommens durch die Europäische Union genehmigt wird; mit dem Abkommen wird ein umfassender Rahmen für einen hohen Datenschutz bei der Zusammenarbeit im Strafrechtsbereich festgelegt. Insbesondere werden die Rechte von EU-Bürgern verbessert, da hinsichtlich der Rechte eines gerichtlichen Rechtsbehelfs vor Gerichten der Vereinigten Staaten für Gleichbehandlung mit US-Bürgern gesorgt wird.

Innenminister Robert Kaliňák vom slowakischen Vorsitz des Rates erklärte: "Ich begrüße diesen wichtigen Schritt hin zu einer besseren Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Vereinigten Staaten und Europas bei der Bekämpfung schwerer Straftaten und des Terrorismus. Mit dem Abkommen wird die vollständige Achtung der Grundrechte garantiert, wenn personenbezogene Daten zwischen den Vertragsparteien ausgetauscht werden. Ich werde in einigen Tagen nach Washington reisen und dort mit unseren US-amerikanischen Partnern zusammentreffen, um sie darüber zu unterrichten, dass die EU bereit ist, voranzuschreiten."

Das Rahmenabkommen erfasst alle personenbezogenen Daten, die zwischen Polizei und Strafjustizbehörden der Mitgliedstaaten der EU und den amerikanischen Bundesbehörden bei der Verhütung, Untersuchung, Aufdeckung und Verfolgung von Straftaten einschließlich Terrorismus ausgetauscht werden.

Das Abkommen wird die Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung erleichtern und zugleich Schutz und Garantien für die Rechtmäßigkeit der Datenübermittlungen gewähren. Dazu gehören beispielsweise Bestimmungen über klare Beschränkungen der Datennutzung, die Verpflichtung, vor einer Weiterleitung von Daten die vorherige Zustimmung einzuholen, die Verpflichtung, angemessene Speicherfristen festzulegen, und das Recht auf Zugang zu Daten und Berichtigung von Daten.

Mir dem Abkommen werden bestehende und künftige Übereinkünfte zwischen Strafverfolgungsbehörden der EU und den USA sowie der Mitgliedstaaten und den USA ergänzt. Das Abkommen selbst ist kein Rechtsinstrument zur Übermittlung personenbezogener Daten an die Vereinigten Staaten, sondern ergänzt erforderlichenfalls die Datenschutzgarantien in bestehenden und künftigen Datenübermittlungsübereinkünften oder nationalen Bestimmungen, die zu Datenübermittlungen ermächtigen.

Das Europäische Parlament hat seine Zustimmung zum Abschluss des Abkommens am 1. Dezember 2016 erteilt. Das Abkommen wird in Kraft treten, sobald die Behörden der Vereinigten Staaten ihre internen Verfahren abgeschlossen haben.

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Letzte Überprüfung: 13. Januar 2024