- Rat der Europäischen Union
- Pressemitteilung
- 27. Februar 2017 11:10
Belarus: EU verlängert Waffenembargo und Sanktionen gegen vier Personen um ein Jahr
Der Rat hat am 27. Februar 2017 beschlossen, die restriktiven Maßnahmen gegen Belarus um ein Jahr – bis zum 28. Februar 2018 – zu verlängern. Diese Maßnahmen bestehen zum einen in einem Waffenembargo; zum anderen bleiben die Vermögenswerte von vier Personen, die mit dem ungeklärten Verschwinden zweier Oppositionspolitiker, eines Geschäftsmanns und eines Journalisten in den Jahren 1999 und 2000 in Zusammenhang gebracht werden, weiter eingefroren, und das Reiseverbot gegen sie bleibt bestehen. Der Rat hat zudem eine Ausnahme von den restriktiven Maßnahmen beschlossen: Die Ausfuhr von Biathlon-Ausrüstung nach Belarus wird künftig gestattet sein, muss allerdings von Fall zu Fall von den zuständigen nationalen Behörden im Voraus genehmigt werden.
Wie der Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 15. Februar 2016 erklärt hat, werden konkrete Schritte seitens Belarus zur Gewährleistung der Grundfreiheiten, der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte für die Gestaltung der künftigen Politik der EU gegenüber Belarus weiterhin entscheidend sein.
Die restriktiven Maßnahmen gegen Belarus wurden erstmals 2004 als Reaktion auf das Verschwinden der vier oben genannten Personen verhängt. Später beschloss der Rat weitere restriktive Maßnahmen gegen die Personen, die an der Verletzung der internationalen Wahlstandards und Menschenrechtsnormen und am gewaltsamen Vorgehen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition beteiligt waren. Das Waffenembargo folgte 2011. Am 15. Februar 2016 beschloss der Rat, die restriktiven Maßnahmen gegen 170 Personen und drei Unternehmen aufzuheben, am Waffenembargo und an den Sanktionen gegen vier Personen jedoch festzuhalten. Damit honorierte er, dass Belarus Schritte unternommen hatte, die zur Verbesserung der beiderseitigen Beziehungen beigetragen haben.
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Letzte Überprüfung: 13. Januar 2024