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  • Rat der Europäischen Union
  • Pressemitteilung
  • 26. Juni 2017 10:25

Aufstockung der EU-Unterstützung für von Naturkatastrophen betroffene Regionen

Am 26. Juni 2017 hat der Rat eine Verordnung über die Aufstockung der EU-Unterstützung für von Erdbeben, Überschwemmungen oder anderen Naturkatastrophen betroffene Regionen angenommen. Um den betroffenen Regionen beim Wiederaufbau zu helfen, wird die EU künftig bis zu 95 % der Kosten tragen. Dies bedeutet für einige Regionen fast eine Verdoppelung des Finanzbeitrags der EU gegenüber dem derzeitigen Anteil von 50 %.

"Der heutige Beschluss ist ein sehr konkreter Ausdruck dessen, was die EU ausmacht: Mit ihm werden die gemeinsamen Werte in einen konkreten Akt der Solidarität umgesetzt. Da kein Land vor Naturkatastrophen sicher ist, liegt dies im Interesse aller Mitgliedstaaten", erklärte der maltesische parlamentarische Staatssekretär für die EU-Fonds und Präsident des Rates Dr. Aaron Farrugia.

Bis 2020 wird ein Gesamtbetrag von bis zu 9,8 Mrd. EUR für die Unterstützung für von Naturkatastrophen betroffene Regionen zur Verfügung stehen. Dies entspricht 5 % des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), aus dem die Hilfe finanziert wird.

Die Gesamtmittel des EFRE in Höhe von 196,4 Mrd. EUR bleiben unverändert. Um den Mitgliedstaaten bei der Bewältigung von Naturkatastrophen zu helfen, wird die EU auch weiterhin ihren Solidaritätsfonds nutzen, aus dem 500 Mio. EUR pro Jahr bereitgestellt werden können.

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Letzte Überprüfung: 15. Januar 2024