- Rat der Europäischen Union
- Pressemitteilung
- 2. August 2017 12:15
Erklärung der Hohen Vertreterin im Namen der EU zur Erklärung einiger Länder, sich den restriktiven Maßnahmen anzuschließen, die angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, verhängt wurden
Der Rat hat am 28. Juni 2017 den Beschluss (GASP) 2017/1148 des Rates [1] erlassen. Mit diesem Ratsbeschluss werden die geltenden restriktiven Maßnahmen bis zum 31. Januar 2018 verlängert.
Die Bewerberländer Montenegro* und Albanien* und das dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörende EFTA-Land Norwegen sowie die Ukraine schließen sich diesem Ratsbeschluss an.
Sie werden dafür Sorge tragen, dass ihre nationale Politik mit diesem Ratsbeschluss in Einklang steht.
Die Europäische Union nimmt diese Zusicherung mit Genugtuung zur Kenntnis.
[1] Am 29.06.2017 im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. L 166, S. 35) veröffentlicht.
* Montenegro und Albanien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.
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Letzte Überprüfung: 13. Januar 2024