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  • Rat der Europäischen Union
  • Pressemitteilung
  • 14. November 2018 11:20

Größere Sicherheit für Ausweisdokumente: Rat legt Standpunkt fest

Die EU führt strengere Sicherheitsvorschriften für Personalausweise ein, um Identitätsbetrug zu verhindern. Die EU-Botschafterinnen und ‑Botschafter haben den Standpunkt des Rates zu einem Vorschlag für eine Verordnung festgelegt, durch die die Personalausweise von Unionsbürgerinnen und ‑bürgern sowie die Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgerinnen und ‑bürgern und ihren aus Drittstaaten stammenden Familienangehörigen ausgestellt werden, sicherer werden.

Durch die vorgeschlagenen neuen Vorschriften werden diese Dokumente sicherer gestaltet, indem Mindestnormen sowohl für die darin enthaltenen Informationen als auch für die allen ausstellenden Mitgliedstaaten gemeinsamen Sicherheitsmerkmale eingeführt werden.

Im Kampf gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität ist es von entscheidender Bedeutung, die Sicherheit von Ausweispapieren zu gewährleisten. Sicherere Dokumente erschweren Dokumentenbetrug und Identitätsdiebstahl. Herbert Kickl, österreichischer Bundesminister für Inneres

Auf Grundlage dieses Mandats wird der Ratsvorsitz die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament aufnehmen, sobald das Parlament seinen Standpunkt festgelegt hat.

Sicherheitsnormen für Personalausweise

Nach den vorgeschlagenen neuen Vorschriften müssen Personalausweise in einem einheitlichen Kreditkartenformat (ID-1) ausgestellt werden, eine maschinenlesbare Zone aufweisen und den Mindestsicherheitsnormen der ICAO (Internationale Zivilluftfahrt-Organisation) entsprechen. Zudem müssen ein Lichtbild und zwei Fingerabdrücke des Inhabers in einem digitalen Format auf einem kontaktlosen Chip gespeichert sein.

Personalausweise werden höchstens zehn Jahre gültig sein. Für Personen ab 70 Jahren können die Mitgliedstaaten Personalausweise mit einer längeren Gültigkeitsdauer ausstellen. Sofern Personalausweise für Kinder unter 12 Jahren ausgestellt werden, gelten diese höchstens fünf Jahre.

Auslaufen der alten Personalausweise

Das Verhandlungsmandat sieht vor, dass die neuen Vorschriften zwei Jahre nach ihrer Annahme in Kraft treten. Das bedeutet, dass ab diesem Datum alle neu ausgestellten Dokumente die neuen Kriterien erfüllen müssen.

Im Wesentlichen werden bestehende Personalausweise, die den Anforderungen nicht entsprechen, nach zehn Jahren ab der Anwendung der neuen Vorschriften bzw. mit ihrem Ablauf ungültig (je nachdem, welches von beidem früher eintritt). Personalausweise, die Bürgerinnen und Bürgern ab 70 Jahren ausgestellt werden, bleiben bis zu ihrem Ablauf gültig, sofern sie den Sicherheitsnormen entsprechen und eine maschinenlesbare Zone aufweisen.

Die unsichersten Ausweise, die den Mindestsicherheitsnormen nicht entsprechen oder keine maschinenlesbare Zone aufweisen, laufen innerhalb von fünf Jahren ab.

Aufenthaltsdokumente

In den vorgeschlagenen Vorschriften ist auch festgelegt, welche Mindestinformationen Aufenthaltsdokumente enthalten müssen, die Unionsbürgerinnen und ‑bürgern ausgestellt werden. Zudem werden das Format und andere Merkmale von Aufenthaltsdokumenten, die aus Drittstaaten stammenden Familienangehörigen von Unionsbürgerinnen und ‑bürgern ausgestellt werden, vereinheitlicht.

Hintergrund

In den letzten Jahren wurden gemeinsame Sicherheitsnormen der EU für Personalausweise und Reisedokumente einschließlich Reisepässen, Visa und Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige eingeführt. Nach den bestehenden Vorschriften gibt es aber noch erhebliche Unterschiede hinsichtlich der Sicherheitsniveaus nationaler Personalausweise und Aufenthaltsdokumente von Unionsbürgerinnen und ‑bürgern und deren Familienangehörigen, was das Risiko von Dokumentenbetrug erhöht.

Die neuen Vorschriften sind in einem Verordnungsentwurf enthalten, der von der Kommission am 17. April 2018 vorgelegt wurde.

Die vorgeschlagenen Vorschriften verpflichten die Mitgliedstaaten nicht dazu, Personalausweise oder Aufenthaltsdokumente einzuführen, wenn sie in den nationalen Rechtsvorschriften nicht vorgesehen sind.

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Letzte Überprüfung: 15. Januar 2024