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  • Rat der Europäischen Union
  • Pressemitteilung
  • 15. November 2019 16:37

Erklärung der Hohen Vertreterin im Namen der Europäischen Union zur Lage in Bolivien

Die jüngsten Ereignisse in Bolivien, wo es – wie die Prüfung der Organisation Amerikanischer Staaten ergeben hat – zu Unregelmäßigkeiten bei den Wahlen gekommen ist, was zu Bürgerprotesten, zu Rücktrittsforderungen verschiedener Bevölkerungsgruppen wie der Gewerkschaften, der Streitkräfte, der Polizei und wichtiger politischer Akteure an Präsident Morales und schließlich zum Amtsverzicht des Präsidenten geführt hat, gefährden die Stabilität und den sozialen Frieden des Landes.

Es gilt nun unbedingt, zur verfassungsmäßigen Normalität zurückzukehren, sodass die Rechtsstaatlichkeit, die demokratischen Grundsätze und die Bürgerrechte geachtet werden. In diesem Zusammenhang spricht sich die Europäische Union für eine institutionelle Lösung aus, damit eine geschäftsführende Interimsregierung neue Wahlen vorbereiten kann und ein Machtvakuum, das verheerende Folgen für das gesamte Land haben könnte, vermieden wird. Das unmittelbare Ziel der Übergangsregierung sollte darin bestehen, Frieden und Sicherheit im Land zu gewährleisten und schnell Wahlen herbeizuführen, bei denen die Bevölkerung ihren Willen frei zum Ausdruck bringen kann.

Wir fordern alle politischen und gesellschaftlichen Akteure nachdrücklich auf, einen solchen institutionellen Weg zu unterstützen und auf eine friedliche Aussöhnung hinzuarbeiten. Gewalt und politische Vergeltung sind inakzeptabel und werden die soziale Kluft nur noch verschärfen. Wir rufen die Strafverfolgungsbehörden auf, die Sicherheit der bolivianischen Bevölkerung zu gewährleisten und dabei die Menschenrechte jederzeit zu achten. Die künftige Stabilität Boliviens hängt davon, ob es dem Land gelingt, die demokratischen Werte und die Rechtsstaatlichkeit zu wahren und gleichzeitig geeint zu bleiben und niemanden auszugrenzen.

Die Europäische Union ist stets ein wichtiger Kooperationspartner Boliviens gewesen und wird die Stärkung seiner demokratischen Institutionen und seine wirtschaftliche und soziale Entwicklung weiterhin unterstützen.


Die Bewerberländer Republik Nordmazedonien*, Montenegro*, Serbien* und Albanien*, das Land des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenzielle Bewerberland Bosnien und Herzegowina und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Ukraine, die Republik Moldau und Armenien schließen sich dieser Erklärung an.

* Die Republik Nordmazedonien, Montenegro, Serbien und Albanien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.

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Letzte Überprüfung: 14. Januar 2024