- Europäischer Rat
- Erklärungen und Bemerkungen
- 23. April 2020 20:30
Schlussfolgerungen des Präsidenten des Europäischen Rates im Anschluss an die Videokonferenz mit den Mitgliedern des Europäischen Rates, 23. April 2020
Mein Dank gilt zunächst allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Gesundheitswesens, Ärztinnen und Ärzten und Forscherinnen und Forschern, die rund um die Uhr arbeiten, um Leben zu retten.
Ich möchte auch den Menschen, die erkrankt sind und in diesem Moment gegen das Virus ankämpfen, Mut zusprechen.
Die COVID-19-Pandemie setzt unsere Gesellschaften derzeit ernstlich unter Druck. Das Wohlergehen jedes einzelnen Mitgliedstaats der EU hängt vom Wohlergehen der EU insgesamt ab.
Wir befinden uns hier alle gemeinsam in der gleichen Lage. Die Bekämpfung des Coronavirus und seiner Folgen wird Zeit brauchen, aber wir haben schon etliche Fortschritte erzielt und mutige Maßnahmen ergriffen.
Die Mitglieder des Europäischen Rates haben heute die vierte Videokonferenz über die Bewältigung des COVID‑19-Ausbruchs und seiner Folgen abgehalten. Wir haben den starken Willen bekundet, gemeinsam voranzukommen.
Wir haben die Fortschritte bei den verschiedenen Dimensionen der Reaktion Europas auf die COVID‑19-Pandemie erörtert und den gemeinsamen europäischen Fahrplan für die Aufhebung der Maßnahmen zur Eindämmung von COVID‑19 begrüßt. Wir waren uns alle darin einig, dass die Gesundheit und Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger an erster Stelle stehen.
Wir haben ferner vereinbart, die Lage genau zu beobachten – insbesondere mit Blick auf die demnächst bevorstehende Urlaubssaison – und uns so weit wie möglich abzustimmen, um eine schrittweise und geordnete Aufhebung der Beschränkungen sicherzustellen.
Wir haben den gemeinsamen Fahrplan für die Erholung begrüßt. Darin sind einige wichtige Grundsätze wie Solidarität, Zusammenhalt und Konvergenz dargelegt. Ferner werden darin vier Schlüsselbereiche für Maßnahmen festgelegt: ein voll funktionsfähiger Binnenmarkt, beispiellose Investitionsanstrengungen, globales Handeln und ein funktionierendes Governance-System.
Es ist von allergrößter Bedeutung, die strategische Autonomie der Union zu verstärken und lebensnotwendige Güter in Europa herzustellen.
Im Anschluss an die Sitzung der Euro-Gruppe im inklusiven Format vom 9. April 2020 haben wir die Einigung auf drei wichtige Sicherheitsnetze für Arbeitnehmer, Unternehmen und Staaten in Form eines Pakets im Umfang von 540 Mrd. € gebilligt.
Wir haben dazu aufgerufen, dass das Paket bis zum 1. Juni 2020 bereitsteht und genutzt werden kann.
Wir haben uns ferner darauf verständigt, an einem speziellen Erholungsfonds zu arbeiten, der dringend benötigt wird. Dieser Fonds muss über ein ausreichend hohes Volumen verfügen, gezielt auf die am stärksten betroffenen Sektoren und geografischen Teile Europas ausgerichtet sein und speziell der Bewältigung dieser beispiellosen Krise gewidmet sein.
Wir haben daher die Kommission beauftragt, eine genaue Bedarfsanalyse vorzunehmen und einen Vorschlag vorzulegen, der den Herausforderungen, mit denen wir konfrontiert sind, gerecht wird.
Im Kommissionsvorschlag sollte die Verknüpfung mit dem mehrjährigen Finanzrahmen präzisiert werden; dieser muss ohnehin angepasst werden, um der aktuellen Krise und ihren Folgen Rechnung zu tragen.
Die Euro-Gruppe im inklusiven Format wird die wirtschaftliche Lage weiterhin genau beobachten und den Boden für eine robuste Erholung bereiten.
Wir sind weiterhin entschlossen, die notwendigen Impulse für die Arbeiten am Erholungsfonds sowie am MFR zu verleihen, damit so bald wie möglich eine ausgewogene Einigung über beide erzielt werden kann.
Von einigen Mitgliedstaaten wurden die rechtswidrigen Bohrtätigkeiten der Türkei in der ausschließlichen Wirtschaftszone Zyperns angesprochen. Wir haben unsere uneingeschränkte Solidarität mit Zypern bekundet und auf unsere vorangegangenen Schlussfolgerungen zu diesem Thema verwiesen und diese bekräftigt.
Wir haben beschlossen, am 6. Mai eine Videokonferenz mit den Westbalkanländern abzuhalten.
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