Arbeitnehmerrechte
Erfahren Sie, wie die EU für gleiche und faire Behandlung am Arbeitsplatz sorgt.
Die EU fördert faire Arbeitsbedingungen und Nichtdiskriminierung und trägt gleichzeitig den Bedürfnissen der Arbeitgeber Rechnung und stimuliert das Wirtschaftswachstum.
Sie unterstützt Initiativen in Schlüsselbereichen wie gerechte Löhne, Sozialschutz und Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben und fördert so die Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Faire Beschäftigungsbedingungen
Die Europäische Säule sozialer Rechte fördert faire Arbeitsbedingungen in der gesamten EU, um das Wohlergehen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu schützen. Dazu gehören Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, transparente Beschäftigungsbedingungen und angemessene Löhne.
Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
Die EU-Vorschriften begrenzen schädliche Stoffe am Arbeitsplatz, um Arbeitnehmer vor den Risiken des Kontakts mit gefährlichen Stoffen – wie Karzinogene, Mutagene, Blei und Asbest – zu schützen und tödliche Krankheiten zu verhindern.
Diese Vorschriften werden regelmäßig aktualisiert, wobei die Expositionsgrenzwerte an die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse und technischen Daten angepasst werden.
Transparente Arbeitsbedingungen
Arbeitnehmer müssen von Anfang an klar und rechtzeitig über ihre Beschäftigungsbedingungen informiert werden.
Nach den EU-Vorschriften sind Probezeiten auf sechs Monate beschränkt. Im Falle von unvorhersehbaren Zeitplänen oder Arbeit auf Abruf müssen Arbeitnehmer außerdem im Voraus über Arbeitsaufträge informiert werden.
Angemessene Mindestlöhne
Die Lohnfestsetzung in den EU-Mitgliedstaaten erfolgt über verschiedene Mechanismen, insbesondere durch Tarifverhandlungen. Im Bereich der niedrigsten Löhne werden durch nationale Rechtsvorschriften Mindestlöhne festgelegt.
Die EU-Vorschriften fördern ein angemessenes Niveau an Mindestlöhnen, Aktualisierungen des Mindestlohns alle zwei Jahre und Tarifverhandlungen zur Lohnfestsetzung.
Auf dem Weg zur Lohngleichheit
Um das geschlechtsspezifische Lohngefälle zu überwinden, sieht die Richtlinie über Entgelttranzparenz vor, dass Arbeitgeber bei der Entgelthöhe transparent sein müssen. Dadurch wird gleicher Lohn für gleiche Arbeit von Männern und Frauen sichergestellt und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden in die Lage versetzt, gegen unfaire Lohnunterschiede vorzugehen.
Mehr Rechte für Plattformbeschäftigte
Die EU schreibt vor, dass Plattformbeschäftigte leichteren Zugang zu Entscheidungen haben müssen, die ihren Beschäftigungsstatus klären, damit sie die Arbeitnehmerrechte und den Sozialschutz besser wahrnehmen können, die ihnen zustehen (z. B. Lohnfortzahlung und Arbeitslosengeld).
Außerdem schützt die EU Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor übermäßiger Kontrolle durch automatisierte Beobachtungs- und Entscheidungssysteme, die von solchen Plattformen verwendet werden.
Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige
Die Vorschriften der EU zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben stärken die Rechte von Eltern und pflegenden Angehörigen durch Maßnahmen, die ihnen helfen, ihre berufliche Laufbahn und ihr Familienleben voranzubringen. Dazu gehören unter anderem:
Vaterschaftsurlaub
Mindestens zehn Tage bezahlter Urlaub für Väter oder zweite Elternteile um den Zeitpunkt der Geburt, der mindestens entsprechend der Lohnfortzahlung bei Krankheit vergütet wird.
Urlaub für pflegende Angehörige
Fünf Tage Urlaub pro Jahr für Arbeitnehmer, die einen Angehörigen mit schwerwiegenden medizinischen Bedürfnissen pflegen.
Elternurlaub
Mindestens vier Monate Elternurlaub pro Elternteil, davon zwei Monate bezahlt und nicht übertragbar. Über die Höhe der Vergütung entscheiden die Mitgliedstaaten.
Flexible Arbeitsregelungen
Verkürzte und flexible Arbeitszeiten und die Möglichkeit, von zu Hause zu arbeiten, für Eltern und pflegende Angehörige von Kindern bis acht Jahre.
Koordinierte Systeme der sozialen Sicherheit
Die EU-Vorschriften zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit sorgen dafür, dass Personen, die in ein anderes EU-Land ziehen, von Sozialleistungen wie Leistungen bei Krankheit, Mutterschaft, Arbeitslosigkeit und zur Unterstützung der Familie profitieren, unabhängig davon, wo sie wohnen.
Aktuelles
Council and Parliament agree on measures to protect workers from exposure to hazardous substances Europäischer Fonds für die Anpassung an die Globalisierung: Rat gibt grünes Licht für Unterstützung für Menschen, die unmittelbar von Arbeitsplatzverlust bedroht sind Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit: Vertreter der EU-Mitgliedstaaten bestätigen vorläufige Einigung
Tagungen zu diesem Thema
Tagung des Rates „Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz“ (Sozialpolitik) - 9. März 2026
Rat „Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz“ (Gesundheit) - 2. Dezember 2025
Rat „Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz“ (Beschäftigung und Sozialpolitik) - 1. Dezember 2025
Aktuelle Erklärtexte
Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
Entsendung von Arbeitnehmern
EU-Bestimmungen zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit
Letzte Überprüfung: 30. April 2026