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  • Rat der Europäischen Union
  • Pressemitteilung
  • 22. März 2022 21:30

Russland: Erklärung des Hohen Vertreters im Namen der EU zum Urteil, die politisch motivierte Haftstrafe von Alexej Nawalny um weitere neun Jahre zu verlängern

Die Europäische Union verurteilt aufs Schärfste das Urteil des Moskauer Bezirksgerichts Lefortowo, die Haftstrafe des russischen Oppositionspolitikers Alexej Nawalny um weitere neun Jahre zu verlängern. Wir bedauern auch zutiefst, dass die Gerichtsverhandlungen praktisch hinter verschlossenen Türen und unter Ausschluss von Beobachtern in der Strafkolonie außerhalb von Moskau stattfanden, wo Alexej Nawalny bereits eine andere politisch motivierte Haftstrafe verbüßt. Dies bietet Raum für die Fabrikation von Anklagen und bedeutet, dass der Angeklagte seine Verteidigungsrechte nicht wahrnehmen kann. Dies ist der wichtigste Hinweis darauf, dass das russische Rechtssystem weiterhin als Instrument gegen Herrn Nawalny eingesetzt wird.

Die Europäische Union bedauert das systematische Vorgehen gegen die Zivilgesellschaft, unabhängige Medien, einzelne Journalistinnen und Journalisten und Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger in Russland. Diese interne Repression beschleunigt sich angesichts der anhaltenden militärischen Aggression Russlands gegen seinen souveränen Nachbarn Ukraine. Die russische Regierung ignoriert nach wie vor unverhohlen alle internationalen Verpflichtungen und Zusagen zur Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten.

Wir bekräftigen unsere Forderung an die russischen Behörden nach der sofortigen und bedingungslosen Freilassung von Herrn Nawalny. Wir fordern die russischen Behörden auf, der vorläufigen Maßnahme des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte angesichts von Art und Ausmaß der Gefährdung des Lebens von Herrn Nawalny Folge zu leisten.


Die Bewerberländer Nordmazedonien, Montenegro und Albanien1, das Land des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenzielle Bewerberland Bosnien und Herzegowina und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Ukraine und Georgien schließen sich dieser Erklärung an.

1Nordmazedonien, Montenegro und Albanien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.

Ansprechpartner für Journalisten

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Letzte Überprüfung: 31. Januar 2024