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  • Rat der Europäischen Union
  • Pressemitteilung
  • 31. Mai 2024 14:35

Iran: EU nimmt weitere Personen und Organisationen wegen der Verbringung von Drohnen für den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine sowie wegen der Verbringung von Drohnen und Flugkörpern im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres in Liste auf

Der Rat hat heute restriktive Maßnahmen gegen sechs Personen und drei Organisationen wegen deren Rolle bei der Verbringung von  unbemannten Luftfahrzeugen (UAVs) nach Russland zur Unterstützung von dessen Angriffskrieg gegen die Ukraine, wegen der Verbringung von UAVs oder Flugkörpern an bewaffnete Gruppen und Organisationen, die den Frieden und die Sicherheit im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres untergraben,  oder wegen ihrer Beteiligung am UAV-Programm Irans verhängt.

In die Liste aufgenommen wurden:

  • Khatam al-Anbiya Central Headquarters (KCHG, Hauptquartier der Chatam al-Anbija) – zentrale Einrichtung in der Befehlskette der iranischen Streitkräfte, die operative militärische Entscheidungen über den Einsatz von UAVs trifft, und einer ihrer Befehlshaber
  • Kavan Electronics Behrad LLC – ein Unternehmen mit Sitz in Iran, das Komponenten für die Herstellung von UAVs beschafft und verkauft, sowie sein Geschäftsführer (CEO) und sein Vorstandsvorsitzender
  • Islamic Revolutionary Guard Corps Navy (IRGCN, Marine des Korps der Islamischen Revolutionsgarde), beteiligt am Transport iranischer Waffen, darunter iranische UAVs und Flugkörper, zum Einsatz durch bewaffnete Gruppen wie den Huthis und der Hisbollah im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres

Darüber hinaus hat der Rat beschlossen, den Minister der Verteidigung der Islamischen Republik Iran, Mohammad-Reza Gharaei Ashtiani, einen Befehlshaber der Quds-Einheit des Korps der Islamischen Revolutionsgarden sowie den Leiter der von der EU in die Liste aufgenommenen Iranian Aviations Industries Organization (IAIO, Organisation der iranischen Luftfahrtindustrie), Afshin Khaji Fard, in die Liste aufzunehmen.

Sie werden einem Einfrieren von Vermögenswerten und einem Reiseverbot in die Europäische Union unterliegen. Außerdem ist die direkte oder indirekte Bereitstellung von Geldern oder wirtschaftlichen Ressourcen an die in der Liste aufgeführten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen oder zu deren Gunsten verboten.

Die entsprechenden Rechtsakte wurden im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Hintergrund

Der Europäische Rat erklärte in seinen Schlussfolgerungen vom 21. und 22. März 2024, dass Russlands Zugang zu sensiblen Gütern und Technologien mit Bedeutung für den Kampfeinsatz so weit wie möglich eingeschränkt werden muss, unter anderem indem auf Einrichtungen in Drittländern abgezielt wird, die diese Umgehung ermöglichen. Ferner erklärte der Europäische Rat, dass die Union weiterhin intensiv mit regionalen und internationalen Partnern zusammenarbeiten würde, um eine weitere Eskalation in der Region zu verhindern, insbesondere im Libanon und im Roten Meer. 

In seinen Schlussfolgerungen vom 17. April 2024 verurteilte der Europäische Rat entschieden und unmissverständlich den iranischen Drohnen- und Flugkörperangriff auf Israel und rief Iran und seine Stellvertreter auf, sämtliche Angriffe einzustellen, und forderte alle Parteien nachdrücklich auf, äußerste Zurückhaltung zu üben und von jeglichen Maßnahmen abzusehen, die die Spannungen in der Region verstärken könnten. Darüber hinaus erklärte der Europäische Rat, dass die EU weitere restriktive Maßnahmen gegen Iran ergreifen wird, insbesondere in Bezug auf UAV und Flugkörper.

Am 14. Mai 2024 hat der Rat angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine durch Iran und der Unterstützung des iranischen Programms für Drohnen und Flugkörper zugunsten bewaffneter Gruppen und Organisationen im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres den Anwendungsbereich des EU-Rahmens für restriktive Maßnahmen ausgeweitet, damit sowohl Drohnen als auch Flugkörper erfasst werden. Darüber hinaus verbot der Rat die Ausfuhr weiterer Bestandteile, die für die Entwicklung und Herstellung von UAVs verwendet werden, aus der EU nach Iran.

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Letzte Überprüfung: 28. Januar 2025