Sanktionen
Erfahren Sie, warum und wie die EU Sanktionen verhängt und wo auf der Welt Sanktionen gelten.
Die EU wendet Sanktionen an, um den Frieden zu fördern, Demokratie und Menschenrechte zu unterstützen und das Völkerrecht zu verteidigen.
Sanktionen haben keinen strafenden Charakter und richten sich nicht gegen ein Land oder eine Bevölkerung. Sie sollen eine Änderung in der Politik oder der Handlungen derjenigen bewirken, gegen die sich die Maßnahmen richten.
Sanktionen im Detail
Sanktionen sind ein Instrument der EU, mit dem auf globale Herausforderungen und Entwicklungen reagiert wird, die den Zielen und Werten der EU zuwiderlaufen.
Zu den Sanktionen gehören Waffenembargos, Reiseverbote, das Einfrieren von Vermögenswerten, Handelsverbote, wirtschaftliche und finanzielle Beschränkungen sowie diplomatische Maßnahmen.
Es gibt drei Arten von Sanktionsregelungen, die die EU umsetzen kann: Sanktionen der VN, Sanktionen der EU und der VN, und eigenständige Sanktionen der EU.
Beschlüsse und Verordnungen über Sanktionen werden vom Rat der EU einstimmig angenommen und gelten im gerichtlichen Zuständigkeitsbereich der EU.
Wo gelten Sanktionen?
Die meisten EU-Sanktionsregelungen werden angesichts einer konkreten Situation in einem bestimmten Land angenommen.
So wurden beispielsweise angesichts der Lage in Russland, Belarus, Iran, Nordkorea, Syrien, der Demokratischen Republik Kongo und Venezuela Sanktionen verhängt.
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Länder, in denen eine Sanktionsregelung gilt:
- Afghanistan
- Belarus
- Bosnien und Herzegowina
- Burundi
- Zentralafrikanische Republik
- Demokratische Republik Kongo
- Guatemala
- Guinea
- Guinea-Bissau
- Haiti
- Iran
- Irak
- Libanon
- Libyen
- Mali
- Moldau
- Myanmar/Birma
- Nicaragua
- Niger
- Nordkorea
- Russland
- Somalia
- Südsudan
- Sudan
- Syrien
- Tunesien
- Türkei
- Ukraine
- Venezuela
- Jemen
- Simbabwe
Länder im Blickpunkt
Thematische Sanktionen
Die EU verabschiedet auch thematische Sanktionen, die sich gegen diejenigen richten, die für bestimmte Arten von Handlungen verantwortlich oder daran beteiligt sind oder mit ihnen in Verbindung stehen.
Sanktionen im Zusammenhang mit schweren Menschenrechtsverletzungen und ‑verstößen weltweit. Sie gelten für Handlungen wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Folter.
Sanktionen gegen Personen, Gruppen und Organisationen, die an terroristischen Handlungen beteiligt sind. Sie wurden nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 eingeführt.
Sanktionen, die zu den Bemühungen der EU um die Bekämpfung der Verbreitung und des Einsatzes chemischer Waffen beitragen und durch die das Chemiewaffenübereinkommen unterstützt wird.
Sanktionen gegen diejenigen, die für Cyberangriffe oder versuchte Cyberangriffe verantwortlich sind, und gegen diejenigen, die finanzielle, technische oder materielle Unterstützung für solche Angriffe leisten.
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Letzte Überprüfung: 10. Juli 2026