- Rat der Europäischen Union
- Erklärungen und Bemerkungen
- 30. Juli 2025 17:36
Erklärung der Hohen Vertreterin im Namen der EU zur Erklärung einiger Länder, sich den restriktiven Maßnahmen gegen schwere Menschenrechtsverletzungen und ‑verstöße anzuschließen
Am 28. Mai 2025 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2025/11101 angenommen.
Als Antwort auf eine Welle von Gewalt in Syriens Küstenregion, die zu einer hohen Zahl von Opfern, darunter viele Zivilpersonen, geführt hat, werden mit dem Ratsbeschluss zwei Personen und drei Organisationen in die im Anhang des Beschlusses (GASP) 2020/1999 enthaltene Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen aufgenommen.
Albanien, Armenien, Bosnien und Herzegowina, Island, Liechtenstein, Montenegro, Nordmazedonien, Norwegen, die Republik Moldau, Serbien und die Ukraine schließen sich diesem Ratsbeschluss an.
Sie werden dafür Sorge tragen, dass ihre nationale Politik mit diesem Ratsbeschluss im Einklang steht.
Die Europäische Union nimmt diese Zusage zur Kenntnis und begrüßt sie.
1 ABl. L, 2025/1110, 28.5.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/1110/oj.
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Letzte Überprüfung: 31. Juli 2025