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Menschenrechte

Erfahren Sie, wie die EU die Menschenrechte weltweit schützt und fördert. 

Die Menschenrechte sind allgemeingültig, unveräußerlich und unteilbar. Alle Menschen haben das Recht, ihre Menschenrechte ohne Diskriminierung auszuüben.

Die Achtung der Menschenrechte ist einer der Grundwerte der Europäischen Union und ein grundlegender Aspekt der Beziehungen der EU zu Drittländern.

Die Gesichtsmerkmale vier verschiedener Personen bilden ein Gesicht in einer Kollage.

Menschenrechte im Mittelpunkt der EU-Außenbeziehungen

In den EU-Verträgen ist festgelegt, dass sich die EU bei ihrem Handeln auf internationaler Ebene von den Grundsätzen leiten lassen muss, die für ihre eigene Entstehung maßgebend waren, unter anderem Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit.

Die Europäische Union setzt sich in ihren Beziehungen zu Drittländern und internationalen Organisationen für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte ein. Maßgeblich für die Arbeit der EU in diesem Bereich ist der Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie.

Schutz der Menschenrechte weltweit

Die EU ist bestrebt, die Menschenrechte in ihr gesamtes auswärtiges Handeln zu integrieren, einschließlich der Handels-, Migrations- und Umweltpolitik. Alle von der EU unterzeichneten Abkommen müssen mit den Menschenrechten im Einklang stehen.

Mit den Leitlinien der EU zu den Menschenrechten verfügen politische Entscheidungsträger der EU, EU-Mitgliedstaaten und EU-Delegationen weltweit über einen praktischen Leitfaden. Die Leitlinien decken mehrere Bereiche ab, unter anderem:

Folter und Misshandlung

Todesstrafe

Religions- und Weltanschauungsfreiheit

Rechte des Kindes

Kinder und bewaffnete Konflikte

Nichtdiskriminierung

Schutz von LGBTI-Personen

Gewalt gegen Frauen

Meinungsfreiheit

Völkerrecht

Menschenrechtsverteidiger

Sauberes Trinkwasser

Menschenrechtsinstrumente

Die EU verfügt über eine Vielzahl von Instrumenten zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte weltweit. Zu diesen Instrumenten zählen Menschenrechtsdialoge mit etwa 60 Drittländern und regionalen Gruppierungen, Erklärungen und andere Formen des Engagements in multilateralen Foren, Projekten und Programmen sowie Wahlbeobachtungsmissionen.

Sanktionen gegen Menschenrechtsverletzungen

Über eine spezielle Sanktionsregelung kann die EU Sanktionen gegen diejenigen verhängen, die für schwere Menschenrechtsverletzungen und ‑verstöße in der ganzen Welt verantwortlich sind, daran beteiligt sind oder damit in Verbindung stehen.

Dieser Rahmen wird beispielsweise auf Personen angewandt, die für Folgendes verantwortlich sind: Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, Sklaverei, außergerichtliche, summarische oder willkürliche Hinrichtungen und Tötungen, das Verschwindenlassen von Personen und willkürliche Inhaftierungen oder Festnahmen.

Protestierende Frau mit erhobener Hand als Symbol der Teilhabe und Solidarität.

Aktuelle Erklärtexte

Collage mit einer Satellitenschüssel, einer hochgehobenen Hand, die von den Sternen der EU-Flagge umgeben ist, und einem großen Frachtschiff.
Russlands Krieg gegen die Ukraine: EU-Sanktionen

Russlands Krieg gegen die Ukraine: EU-Sanktionen

Collage mit einer Hand, die ein Megafon hält, auf der linken Seite, einem zerrissenen Zeitungsausschnitt in der Mitte und einer Person, die ein Plakat mit den Worten „Human Rights“ hält, auf der rechten Seite.
Menschenrechtsverletzungen in Russland: EU‑Sanktionen

Menschenrechtsverletzungen in Russland: EU‑Sanktionen

Eine Frau mit hochgerecktem Arm als Geste der Selbstermächtigung vor dem Hintergrund eines persischen Musters in Grüntönen.
EU-Sanktionen gegen Iran

EU-Sanktionen gegen Iran

Letzte Überprüfung: 15. April 2026