Dokument: AUT-GO-02002

Bezeichnung:
Zulassungsbescheinigung [...] Teil II ('A')
Ausstellendes Land:
AUT - Österreich • REPUBLIK ÖSTERREICH •
Dokumentennummer - Version:
02002
Erstmals ausgestellt am:
02/02/1999
Gültig:
ja
Gesetzlicher Status / Hauptzweck:
Zulassungsdokument für Fahrzeuge. Teil II der Zulassungsbescheinigung.
Allgemeine Gestaltung:
Faltblatt
Breite (mm):
223
Höhe (mm):
105
Anzahl der Seiten:
6
Gültigkeit
Zusatzangaben zur Gültigkeit:
Dieses Dokument hat das Dokument AUT-GO-02001 zirka zwei bis drei Jahre nach dessen erstmaliger Ausstellung abgelöst (genauer Zeitpunkt nicht bekannt). Dabei wurde lediglich die Drucktechnik des Serienbuchstaben "A" von Offsetdruck auf Hochdruck geändert.
Die Zulassungsbescheinigung Teil II wird von der Zulassungsstelle mit dem Fahrzeug-Genehmigungsnachweis oder Genehmigungsdokument verbunden. Sie muss bei einer Kontrolle NICHT vorgewiesen werden!
Bei Abmeldung des Fahrzeuges, bei Änderungen, Berichtigungen und Ergänzungen der Daten, bei Ein- bzw. Ausschluss eines Fahrzeuges zu einem Wechselkennzeichen, bei Zuweisung eines Ersatzkennzeichens nach Diebstahl oder Verlust, bei Zuweisung eines Wunschkennzeichens bei aufrechter Zulassung und bei Neuausgabe von beschädigten Zulassungsbescheinigungen sind grundsätzlich Teil I und II der Zulassungsbescheinigung abzugeben.
Bei Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I wird ein Duplikat für den verlorenen Teil ausgestellt (Teil I und Teil II können daher unterschiedliche Seriennummern aufweisen).
Vorderseite - Identität
Rückseite
Sicherheitsmerkmale:
Bedruckstoff
Verwendung von Fasern:
ja
Farben:
rot
Licht:
NORMALLICHT
Diese Information wird für Sie vom Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union bereitgestellt. Sie wurde von Dokumentenexperten des folgenden Landes ausgewählt und zusammengestellt: Österreich • REPUBLIK ÖSTERREICH •