Anerkannte Reisedokumente
Die Liste der visierfähigen Reisedokumente die den Inhaber zum Überschreiten der Außengrenzen berechtigen, in drei Teilen, sowie die nicht erschöpfende Liste bekannter Fantasie- und Tarnpässe werden von der Europäischen Kommission mit Unterstützung der EU-Mitgliedstaaten und der assoziierten Schengen-Länder auf der Grundlage der im Rahmen der Schengen-Zusammenarbeit vor Ort gesammelten Informationen gemäß dem Beschluss Nr. 1105/2011/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 erstellt
Liste der visierfähigen Reisedokumente die den Inhaber zum Überschreiten der Außengrenzen berechtigen:
- Teil I: Von Drittländern und Gebietseinheiten ausgestellte Reisedokumente
- Teil II: Von Mitgliedstaaten und assoziierten Schengen-Ländern ausgestellte Reisedokumente
- Teil III: Von internationalen Organisationen und anderen Völkerrechtssubjekten ausgestellte Reisedokumente
Nicht erschöpfende Liste bekannter Fantasie- und Tarnpässe die nicht der Anerkennung oder Nichtanerkennung unterliegen sollten und die ihren Inhaber nicht zum Überschreiten der Außengrenzen berechtigen und die nicht mit einem Visum versehen werden sollten
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