Dokument: AUT-HD-02003

Bezeichnung:
BUNDESMINISTERIUM FÜR EUROPÄISCHE UND INTERNATIONALE ANGELEGENHEITEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH_FEDERAL MINISTRY FOR EUROPEAN AND INTERNATIONAL AFFAIRS OF THE REPUBLIC OF AUSTRIA
Ausstellendes Land:
AUT - Österreich • REPUBLIK ÖSTERREICH •
Dokumentennummer - Version:
02003
Erstmals ausgestellt am:
01/03/2007
Letztmöglicher Gültigkeitstag:
10/05/2012
Gültig:
nein
Gesetzlicher Status / Hauptzweck:
Dokument zum Nachweis der Identität für Diplomaten und Konsularbeamte und für Mitglieder von internationalen Organisationen, die in folgendem Land akkreditiert sind: AUT - Österreich • REPUBLIK ÖSTERREICH • Das Dokument dient zum Nachweis der Identität der Inhaberin / des Inhabers im Hoheitsgebiet des Ausstellungslandes, kann jedoch nicht im Ausland als Identitätsdokument verwendet werden.
Identitätsnachweis für Honorarkonsuln. Lichtbildausweis einer Person, die in Österreich Privilegien und Immunität besitzt. Dieser Ausweis berechtigt in Verbindung mit einem gültigen Reisepass zum Aufenthalt in Österreich sowie zur Einreise in das Hoheitsgebiet der Staaten, für die das Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom 14. Juni 1985 in Kraft gesetzt ist.
Allgemeine Gestaltung:
Karte
Breite (mm):
85
Höhe (mm):
55
Anzahl der Seiten:
Gültigkeit
Angabe der Gültigkeit:
variabel
Maximale Gültigkeitsdauer:
2 Jahr(e)
Verlängerung möglich:
nein
Zusatzangaben zur Gültigkeit:
Der Ausweis ist für mindestens drei Monate auszustellen.
Karte in gelber Farbe ausgestellt für Honorarkonsuln
Vorderseite - Identität
Sicherheitsmerkmale:
Bild des Gesichtes
Art des Lichtbildes:
schwarzweiß oder farbig
Rückseite
Diese Information wird für Sie vom Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union bereitgestellt. Sie wurde von Dokumentenexperten des folgenden Landes ausgewählt und zusammengestellt: Österreich • REPUBLIK ÖSTERREICH •