Dokument: AUT-HP-12001
Bezeichnung:
BESTÄTIGUNG_über die Antragstellung_gemäß § 50a Abs. 3 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG)
Ausstellendes Land:
AUT - Österreich • REPUBLIK ÖSTERREICH •
Dokumentennummer - Version:
12001
Erstmals ausgestellt am:
01/07/2011
Gültig:
ja
Gesetzlicher Status / Hauptzweck:
Dokument zur Bestätigung, dass ein Antrag auf einen Aufenthaltstitel gemäß § 50a Abs. 3 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) in folgendem Land gestellt worden ist: AUT - Österreich • REPUBLIK ÖSTERREICH •
Allgemeine Gestaltung:
Papier
Breite (mm):
210
Höhe (mm):
297
Anzahl der Seiten:
1
Gültigkeit
Zusatzangaben zur Gültigkeit:
Vorläufige Aufenthaltsberechtigung bis zur Entscheidung gemäß § 50a NAG (Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz).
Vorderseite - Identität
Diese Information wird für Sie vom Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union bereitgestellt. Sie wurde von Dokumentenexperten des folgenden Landes ausgewählt und zusammengestellt: Österreich • REPUBLIK ÖSTERREICH •