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Dokument: AUT-HP-12001

Bezeichnung:

BESTÄTIGUNG_über die Antragstellung_gemäß § 50a Abs. 3 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG)

Ausstellendes Land:

AUT - Österreich • REPUBLIK ÖSTERREICH •

Dokumentenkategorie:

H - Aufenthaltsbezogenes Dokument

Art des Dokuments:

P - befristetes / vorläufiges Dokument / Notdokument

Dokumentennummer - Version:

12001

Erstmals ausgestellt am:

01/07/2011

Gültig:

ja

Gesetzlicher Status / Hauptzweck:

Dokument zur Bestätigung, dass ein Antrag auf einen Aufenthaltstitel gemäß § 50a Abs. 3 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) in folgendem Land gestellt worden ist: AUT - Österreich • REPUBLIK ÖSTERREICH •

Allgemeine Gestaltung:

Papier

Breite (mm):

210

Höhe (mm):

297

Anzahl der Seiten:

1

Gültigkeit

Zusatzangaben zur Gültigkeit:

Vorläufige Aufenthaltsberechtigung bis zur Entscheidung gemäß § 50a NAG (Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz).

Vorderseite - Identität

Image 352873 of Vorderseite - Identität

Sicherheitsmerkmale:

Wasserzeichen

Licht:

DURCHLICHT

Platzierung des Wasserzeichens:

positioniert: zentriert

Image 352876 of Wasserzeichen

Sicherheitsmerkmale:

UV-Merkmal

UV-Merkmal:

Bedruckstoff ohne optische Aufheller

Image 352877 of UV-Merkmal

Sicherheitsmerkmale:

Drucktechnik

Image 352882 of Drucktechnik
AUTDiese Information wird für Sie vom Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union bereitgestellt. Sie wurde von Dokumentenexperten des folgenden Landes ausgewählt und zusammengestellt: Österreich • REPUBLIK ÖSTERREICH •
[ Dokument erstellt am : 02.03.2022 12:38:51 CET ] Seitenanfang