Anfänglich wurde auf der Rückseite die Anschrift des Ausweisinhabers angegeben (Modell 1).
Seit 01.01.2004 wird die Anschrift auf der Rückseite nicht mehr angegeben (Modell 2).
Seit 01.01.2005 (weiterhin ohne Angabe der Anschrift) erscheint der MRZ-Code auf der Rückseite (Modell 3).