Dokument: EUE-TS-02001

- EUE-TS-02001
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- Einbandaußenseite, vorne
- Einbandaußenseite, hinten
- Einbandinnenseite, vorne
- Drucktechnik
- Drucktechnik
- Drucktechnik
- Nummerierung
- Einbandinnenseite, hinten
- Drucktechnik
- Drucktechnik
- Personaldatenseite
- Wasserzeichen
- UV-Merkmal
- Folie (Laminat)
- Drucktechnik
- Drucktechnik
- Personaldaten
- Bild des Gesichtes
- Bild des Gesichtes
- Nummerierung
- Nummerierung
- Innenseite(n)
- Innenseite(n)
- Personaldaten
- Innenseite(n)
- Bindung
- Wasserzeichen
- UV-Merkmal
- UV-Merkmal
- UV-Merkmal
- Drucktechnik
- Drucktechnik
- Nummerierung
- Innenseite(n)
Bezeichnung:
PАЗРЕШЕНИЕ ЗА ПРЕМИНАВАНЕ * SALVOCONDUCTO * PRŮKAZ * PASSÉRSEDDEL * LAISSEZ-PASSER * REISILUBA * ΑΔΕΙΑ ΔΙΕΛΕΥΣΗΣ * LAISSEZ-PASSER * LAISSEZ-PASSER * LAISSEZ-PASSER * PROPUSNICA * LASCIAPASSARE * CEĻOŠANAS ATĻAUJA * LAISSEZ-PASSER * LAISSEZ-PASSER * LAISSEZ-PASSER * LAISSEZ-PASSER * LAISSEZ-PASSER * LIVRE-TRÂNSITO * PERMIS DE LIBERĂ TRECERE * PREUKAZ * PREPUSTNICA * KULKULUPA * LAISSEZ-PASSER
Ausstellendes Land:
EUE - * EUROPÄISCHE UNION *
Dokumentennummer - Version:
02001
Erstmals ausgestellt am:
24/11/2015
Gültig:
ja
Gesetzlicher Status / Hauptzweck:
EU LAISSEZ-PASSER. Reisedokument gültig für alle Mitgliedstaaten und für Drittländer, mit denen erforderliche Abkommen zur Anerkennung geschlossen wurden; ausgestellt gemäß Artikel 6 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union.
Breite (mm):
88
Höhe (mm):
125
Anzahl der Seiten:
48
Gültigkeit
Maximale Gültigkeitsdauer:
6 Jahr(e)
Zusatzangaben zur Gültigkeit:
Mindestgültigkeitsdauer: 12 Monate
Gültigkeit
Verlängerung möglich:
nein
Zusatzangaben zur Gültigkeit:
Das Dokument kann auch als provisorischer Laissez-passer mit einem Gültigkeitszeitraum von bis zu 12 Monaten ausgestellt werden - diesfalls siehe Eintragungen auf Seite 4.
Der kontaktlose Mikrochip eines provisorischen Laissez-passer muss keine Fingerabdrücke enthalten.
Dieser Laisez-passer wird gemäß dem Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union als gültiges Reisedokument ausgestellt. Die Behörden von Drittländern werden gebeten, den Inhaber des Laissez-passer frei und ungehindert passieren zu lassen.
Dieser Laissez-passer wird ausschließlich im Interesse der Europäischen Union für Mitglieder ihrer Organe, Agenturen und sonstigen Einrichtungen, und deren Bediensteten, ausgestellt.
Zentraler Alert-Service (Europäische Kommission) für dieses Reisedokument: [email protected], Tel. +32 2 229 22222.
Einbandaußenseite, vorne
Einbandaußenseite, hinten
Einbandinnenseite, vorne
Einbandinnenseite, hinten
Personaldatenseite
Innenseite(n)
Innenseite(n)
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Diese Information wird für Sie vom Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union bereitgestellt. Sie wurde von Dokumentenexperten des folgenden Landes ausgewählt und zusammengestellt: Österreich • REPUBLIK ÖSTERREICH •