Dokument: GBR-JO-03001

Bezeichnung:
TRAVEL DOCUMENT (Convention of 28 September 1954) TITRE DE VOYAGE (Convention du 28 septembre 1954)
Ausstellendes Land:
GBR - Vereinigtes Königreich • UNITED KINGDOM OF GREAT BRITAIN AND NORTHERN IRELAND •
Dokumentennummer - Version:
03001
Erstmals ausgestellt am:
01/08/1996
Gültig:
ja
Gesetzlicher Status / Hauptzweck:
Reisedokument ausgestellt an Staatenlose gemäß Artikel 28 des Übereinkommens vom 28. September 1954. Ausstellungsland: GBR - Vereinigtes Königreich • UNITED KINGDOM OF GREAT BRITAIN AND NORTHERN IRELAND •
Breite (mm):
88
Höhe (mm):
125
Anzahl der Seiten:
32
Gültigkeit
Maximale Gültigkeitsdauer:
10 Jahr(e)
Mindestalter für die Gültigkeit:
16 Jahr(e)
Gültigkeit
Maximale Gültigkeitsdauer:
5 Jahr(e)
Mindestalter für die Gültigkeit:
0 Jahr(e)
Höchstalter für die Gültigkeit:
15 Jahr(e)
Auf Seite 29 des Dokuments können Kinder eingetragen werden, allerdings nur bei der Ausstellung des Dokuments - ein Kindereintrag zu einem späteren Zeitpunkt ist nicht möglich.
Einbandaußenseite, vorne
Einbandinnenseite, vorne
Einbandinnenseite, hinten
Personaldatenseite
Innenseite(n)
Innenseite(n)
Beschreibung:
In magenta und gelb sichtbare Druckfarbe leuchtet orange und gelb auf.
Innenseite(n)
Sicherheitsmerkmale:
Bild des Gesichtes
Licht:
NORMALLICHT
Für Kleinkinder kann ein Papierblatt in Größe eines Passfotos mit der Aufschrift "NO PHOTOGRAPH AS CHILD WAS UNDER 1 YEAR OF AGE WHEN DOCUMENT WAS ISSUED" eingefügt werden.
Innenseite(n)
(Ab) Seite (Seitenzahl wie aufgedruckt):
30
Bis Seite (Seitenzahl wie aufgedruckt):
30
Seite 30 weist das gleiche Wasserzeichen, den gleichen Untergrunddruck und die gleiche Iriseinfärbung wie die Seiten 2-28 auf.
Die Seite "Observations" trägt auch die Unterschrift des Inhabers und die Dokumentennummer.
Innenseite(n)
Diese Information wird für Sie vom Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union bereitgestellt. Sie wurde von Dokumentenexperten des folgenden Landes ausgewählt und zusammengestellt: Vereinigtes Königreich • UNITED KINGDOM OF GREAT BRITAIN AND NORTHERN IRELAND •