Dokument: ITA-BO-03004

Bezeichnung:
CARTA D'IDENTITA` OSEBNA IZKAZNICA ŠT.
Ausstellendes Land:
ITA - Italien • REPUBBLICA ITALIANA •
Dokumentennummer - Version:
03004
Erstmals ausgestellt am:
01/05/1994
Gültig:
ja
Gesetzlicher Status / Hauptzweck:
Dokument zum Nachweis der Identität für Staatsangehörige des folgenden Landes: ITA - Italien • REPUBBLICA ITALIANA •, oder für Ausländer mit rechtmäßigem Wohnsitz in diesem Land.
Allgemeine Gestaltung:
Faltblatt
Breite (mm):
150
Höhe (mm):
110
Anzahl der Seiten:
4
Gültigkeit
Mindestalter für die Gültigkeit:
14 Jahr(e)
Gültigkeitszeitraum:
5 Jahr(e)
Verlängerung möglich:
ja
Verlängerungszeitraum:
5 Jahr(e)
Zusatzangaben zur Gültigkeit:
Die vor dem 26.6.2008 ausgegebenen Personalausweise werden verlängert, indem auf Seite 4 der Hinweis “validità prorogata ai sensi dell’art. 31 del D.L. 25.06.2008, n. 112 fino al ______” angebracht wird, dessen Echtheit mit dem Stempelabdruck und der Unterschrift der Gemeinde, die das Dokument ausgestellt hat, bestätigt wird.
Gültigkeit
Mindestalter für die Gültigkeit:
18 Jahr(e)
Gültigkeitszeitraum:
10 Jahr(e)
Verlängerung möglich:
nein
Zusatzangaben zur Gültigkeit:
Seit dem 26.6.2008 an Personen ab 18 Jahren ausgegebene Personalausweise sind zehn Jahre gültig. Seit dem 9.2.2012 wurde die Gültigkeitsdauer bis zu dem nächstfolgenden Geburtstag des Inhabers verlängert. BEISPIEL: Ausstellungsdatum 1.6.2012, Geburtsdatum des Inhabers 30.4.1990 - Ablauf der Gültigkeit am 30.4.2023.
Gültigkeit
Mindestalter für die Gültigkeit:
0 Jahr(e)
Gültigkeitszeitraum:
3 Jahr(e)
Verlängerung möglich:
nein
Zusatzangaben zur Gültigkeit:
Diese Dokumente werden seit dem 14.6.2011 an Minderjährige zwischen 0 und 3 Jahren ausgestellt und sind drei Jahre gültig. Seit dem 9.2.2012 wurde die Gültigkeitsdauer bis zu dem nächstfolgenden Geburtstag des Inhabers verlängert. BEISPIEL: Ausstellungsdatum 1.6.2012, Geburtsdatum des Inhabers 30.4.2012 - Ablauf der Gültigkeit am 30.4.2016.
Gültigkeit
Mindestalter für die Gültigkeit:
3 Jahr(e)
Gültigkeitszeitraum:
5 Jahr(e)
Verlängerung möglich:
nein
Zusatzangaben zur Gültigkeit:
Diese Dokumente werden seit dem 14.6.2011 an Minderjährige zwischen 3 und 18 Jahren ausgestellt und sind fünf Jahre gültig. Seit dem 9.2.2012 wurde die Gültigkeitsdauer bis zu dem nächstfolgenden Geburtstag des Inhabers verlängert. BEISPIEL: Ausstellungsdatum 1.6.2012, Geburtsdatum des Inhabers 30.4.2012 - Ablauf der Gültigkeit am 30.4.2018.
zweisprachiges Modell für slowenischsprachige Gebiete. Hersteller: I.P.Z.S.-OFFICINA C.V.-ROMA
Die Gültigkeit kann durch den Stempelzusatz "NON VALIDA PER L'ESPATRIO" auf Italien eingeschränkt werden.
Personaldatenseite
Dokumentenelement (wenn keine andere Angabe zutrifft)
Diese Information wird für Sie vom Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union bereitgestellt. Sie wurde von Dokumentenexperten des folgenden Landes ausgewählt und zusammengestellt: Italien • REPUBBLICA ITALIANA •