Dokument: LUX-HD-02002

Bezeichnung:
Carte d'identité _ pour les Membres du Corps Diplomatique
Ausstellendes Land:
LUX - Luxemburg • GRAND-DUCHÉ DE LUXEMBOURG •
Dokumentennummer - Version:
02002
Erstmals ausgestellt am:
01/01/1980
Gültig:
ja
Gesetzlicher Status / Hauptzweck:
Dokument zum Nachweis der Identität für Diplomaten und Konsularbeamte und für Mitglieder von internationalen Organisationen, die in folgendem Land akkreditiert sind: LUX - Luxemburg • GRAND-DUCHÉ DE LUXEMBOURG • Das Dokument dient zum Nachweis der Identität der Inhaberin / des Inhabers im Hoheitsgebiet des Ausstellungslandes, kann jedoch nicht im Ausland als Identitätsdokument verwendet werden.
Diplomatenausweis für Mitglieder des Diplomatischen Korps. Der Diplomatenausweis wird vom Minister für auswärtige Angelegenheiten kostenlos für alle diplomatischen Vertreter ausgestellt, die im Verzeichnis des diplomatischen Korps aufscheinen, sowie an deren Ehegatten und an deren unverheiratete Kinder, die keiner gewinnbringenden Erwerbstätigkeit nachgehen und unter dem Dach des diplomatischen Vertreters wohnen.
Allgemeine Gestaltung:
Faltblatt
Breite (mm):
160
Höhe (mm):
120
Anzahl der Seiten:
4
Gültigkeit
Angabe der Gültigkeit:
variabel
Zusatzangaben zur Gültigkeit:
Der Diplomatenausweis ist gültig, solange sein Inhaber die für die Ausstellung dieser Karte vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllt. Er muss an das Außenministerium zurückgegeben werden, wenn die Bedingungen nicht mehr erfüllt werden.
Gültigkeit
Zusatzangaben zur Gültigkeit:
Kinder des diplomatischen Vertreters verlieren das Recht auf den Diplomatenausweis spätestens, sobald sie das Alter von 21 Jahren erreichen.
Das genaue Erstausstellungsdatum ist derzeit nicht bekannt.
Vorderseite - Identität
Sicherheitsmerkmale:
Bild des Gesichtes
Art des Lichtbildes:
schwarzweiß oder farbig
Rückseite
Diese Information wird für Sie vom Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union bereitgestellt. Sie wurde von Dokumentenexperten des folgenden Landes ausgewählt und zusammengestellt: Luxemburg • GRAND-DUCHÉ DE LUXEMBOURG •