Dokument: SVK-FO-02001
Bezeichnung:
VODIČSKÝ PREUKAZ ('SK')
Ausstellendes Land:
SVK - Slowakei • SLOVENSKÁ REPUBLIKA •
Dokumentennummer - Version:
02001
Erstmals ausgestellt am:
01/05/2004
Gültig:
ja
Gesetzlicher Status / Hauptzweck:
Führerschein für Personen mit rechtmäßigem Wohnsitz in folgendem Land: SVK - Slowakei • SLOVENSKÁ REPUBLIKA • Dokument, das die Identität der Inhaberin / des Inhabers im Hoheitsgebiet dieses Landes, nicht jedoch dessen Staatsangehörigkeit nachweist.
Allgemeine Gestaltung:
Karte
Breite (mm):
85
Höhe (mm):
55
Anzahl der Seiten:
Gültigkeit
Angabe der Gültigkeit:
Unbefristet
Mindestalter für die Gültigkeit:
15 Jahr(e)
Zusatzangaben zur Gültigkeit:
Das Mindestalter für die Ausstellung eines Führerscheins der Klasse AM beträgt 15 Jahre. Der Führerschein wird zunächst auf Probe ausgestellt. Die Probezeit beträgt 2 Jahre ab Ausstellungsdatum.
Gültigkeit
Mindestalter für die Gültigkeit:
16 Jahr(e)
Zusatzangaben zur Gültigkeit:
Das Mindestalter für die Ausstellung eines Führerscheins der Unterklassen A1 und B1 beträgt 16 Jahre. Der Führerschein wird zunächst auf Probe ausgestellt. Die Probezeit beträgt 2 Jahre ab Ausstellungsdatum.
Gültigkeit
Mindestalter für die Gültigkeit:
17 Jahr(e)
Zusatzangaben zur Gültigkeit:
Das Mindestalter für die Ausstellung eines Führerscheins der Klasse T beträgt 17 Jahre. Der Führerschein wird zunächst auf Probe ausgestellt. Die Probezeit beträgt 2 Jahre ab Ausstellungsdatum.
Gültigkeit
Mindestalter für die Gültigkeit:
18 Jahr(e)
Zusatzangaben zur Gültigkeit:
Das Mindestalter für die Ausstellung eines Führerscheins der Klasse A beträgt 18 Jahre für das Führen von Kraftfahrzeugen mit einer Motorleistung von höchstens 25 kW oder einer Leistung/einem zulässigen Gesamtladegewicht von 0,16 kW/kg-1 oder von Motorrädern mit Sidecar mit einer Leistung/einem zulässigen Gesamtladegewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg-1 der Klassen B, B+E, C, C+E und der Unterklassen C1 und C1+E.
Gültigkeit
Mindestalter für die Gültigkeit:
21 Jahr(e)
Zusatzangaben zur Gültigkeit:
Das Mindestalter für die Ausstellung eines Führerscheins der Klasse A ohne Einschränkungen und eines Führerscheins der Klassen D und D+E sowie der Unterklassen D1 und D1+E beträgt 21 Jahre. Der Führerschein wird zunächst auf Probe ausgestellt. Die Probezeit beträgt 2 Jahre ab Ausstellungsdatum.
Vorderseite - Identität
Rückseite
Diese Information wird für Sie vom Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union bereitgestellt. Sie wurde von Dokumentenexperten des folgenden Landes ausgewählt und zusammengestellt: Slowakei • SLOVENSKÁ REPUBLIKA •