Dokument: TCA-AO-01001

- TCA-AO-01001
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- Einbandaußenseite, vorne
- Einbandinnenseite, vorne
- Bedruckstoff
- Drucktechnik
- UV-Merkmal
- Personaldatenseite
- Bedruckstoff
- Wasserzeichen
- OVD - optisch variables Element
- Zusätzliches Sicherheitsmerkmal
- Innenseite(n)
- Bedruckstoff
- Wasserzeichen
- Innenseite(n)
- Bedruckstoff
- Wasserzeichen
- Drucktechnik
- UV-Merkmal
Bezeichnung:
PASSPORT
Ausstellendes Land:
TCA - Turks- und Caicosinseln • TURKS AND CAICOS ISLANDS •
Dokumentennummer - Version:
01001
Erstmals ausgestellt am:
01/08/2004
Gültig:
ja
Gesetzlicher Status / Hauptzweck:
Reisedokument für Staatsangehörige des folgenden Landes: GBD - Bürger der Britischen Überseeischen Gebiete • BRITISH OVERSEAS TERRITORIES CITIZEN (B.O.T.C.) •
Breite (mm):
88
Höhe (mm):
125
Anzahl der Seiten:
32
Gültigkeit
Maximale Gültigkeitsdauer:
10 Jahr(e)
Mindestalter für die Gültigkeit:
16 Jahr(e)
Verlängerung möglich:
nein
Zusatzangaben zur Gültigkeit:
Seit dem 10. September 2001 haben Pässe mit digitalem Lichtbild eine Gültigkeitsdauer von bis zu 10 Jahren und 9 Monaten.
Gültigkeit
Maximale Gültigkeitsdauer:
5 Jahr(e)
Mindestalter für die Gültigkeit:
0 Jahr(e)
Höchstalter für die Gültigkeit:
15 Jahr(e)
Verlängerung möglich:
nein
Zusatzangaben zur Gültigkeit:
Seit dem 10. September 2001 haben Pässe mit digitalem Lichtbild eine Gültigkeitsdauer von bis zu 5 Jahren und 9 Monaten.
Britischer Pass, der an British Overseas Territories Citizens (B.O.T.C) der Turks- und Caicosinseln ausgestellt wird.
Einbandaußenseite, vorne
Einbandinnenseite, vorne
Personaldatenseite
Sicherheitsmerkmale:
Zusätzliches Sicherheitsmerkmal
Lasergravuren auf der Personaldatenseite
Die Personaldatenseite enthält fünf verschiedene Motive im Laserdruck an verschiedenen Stellen; zwei Motive sind abgebildet.
Innenseite(n)
Innenseite(n)
(Ab) Seite (Seitenzahl wie aufgedruckt):
3
Bis Seite (Seitenzahl wie aufgedruckt):
30
Eine gelbe Narzisse auf den Visaseiten; bei Pässen, die zwischen dem 5.10.1998 und dem 31.12.1998 ausgestellt wurden, ist sie auf den Seiten 3 und 5 oder 6 und 7 oder 8, 9, 12, 13, 16, 17, 20, 21, 24 und 25 oder 26 und 27 oder 28 und 29 oder 30 zu sehen.
Bei Pässen, die seit dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, befindet sie sich auf den Seiten 4, 5, 8, 9, 12, 13, 16, 17, 20, 21, 24, 25, 28 und 29.
Diese Information wird für Sie vom Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union bereitgestellt. Sie wurde von Dokumentenexperten des folgenden Landes ausgewählt und zusammengestellt: Vereinigtes Königreich • UNITED KINGDOM OF GREAT BRITAIN AND NORTHERN IRELAND •