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Verbraucherschutz: Rechte beim Einkaufen
Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU können sich auf klare Vorschriften verlassen, die sie beim Kauf von Waren und Dienstleistungen – im Internet oder in einem Geschäft – schützen und stärken.

Das Binnenmarkt-Notfall- und Resilienzgesetz
Das neue Binnenmarkt-Notfall- und Resilienzgesetz (IMERA; früher „Notfallinstrument für den Binnenmarkt“) ist darauf ausgelegt, für eine bessere Vorbereitung und mehr Resilienz der EU in Bezug auf künftige Krisen zu sorgen.

Was ist die Kapitalmarktunion?
Die EU arbeitet an der Schaffung eines Binnenmarkts für Kapital, um die Finanzierungsmöglichkeiten für Unternehmen zu verbessern und Sparern und Anlegern neue Möglichkeiten zu bieten – unabhängig davon, wo sie ansässig sind.

„Fit für 55“ – Übergang von fossilem Gas zu erneuerbaren und CO₂-armen Gasen
Worum geht es beim Paket für den Wasserstoffmarkt und den dekarbonisierten Gasmarkt? Wie wird das Paket dazu beitragen, die Klimaziele zu erreichen?

Kriterien für die Erstellung der EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke
Um für Steuerzwecke als kooperativ zu gelten, werden Drittländer und -gebiete anhand einer Reihe von Kriterien, die der Rat 2016 festgelegt hat, überprüft. Diese Kriterien stehen im Zusammenhang mit Steuertransparenz, fairer Besteuerung und Maßnahmen zur Bekämpfung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS).

30-jähriges Bestehen des EU-Binnenmarkts
Der europäische Binnenmarkt wurde am 1. Januar 1993 ins Leben gerufen und gewährleistet den freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Personen und Kapital in der EU.
