Ökodesign-Anforderungen für nachhaltigere Produkte
Durch die Ökodesign-Vorschriften der EU werden in der EU in Verkehr gebrachte Produkte ökologisch nachhaltiger, energieeffizienter, langlebiger und kreislauforientierter.
Von der Richtlinie zur Ökodesign-Verordnung
Seit 2009 bestehen aufgrund der Ökodesign-Richtlinie Energieeffizienzanforderungen für 31 Produktgruppen (z. B. Computer, Kühlschränke, Wasserpumpen).
Schätzungen zufolge haben diese Rechtsvorschriften zu Einsparungen bei den Energieausgaben in Höhe von 120 Mrd. € und zu einer Verringerung des jährlichen Energieverbrauchs der von ihnen erfassten Produkte um 10 % geführt.
2024 hat die EU neue Ökodesign-Anforderungen erlassen. Die neue, im Mai 2024 angenommene, Ökodesign-Verordnung ersetzte die Ökodesign-Richtlinie von 2009.
In der Form einer Verordnung sind die Ökodesign-Vorschriften in allen EU-Ländern vollständig und unmittelbar anwendbar, während es bei der Richtlinie den Mitgliedstaaten überlassen wurde, wie sie die in der Rechtsvorschrift geforderten Ergebnisse erzielen.
Produkte, die unter die Ökodesign-Vorschriften fallen
Während die Ökodesign-Richtlinie nur für energieverbrauchsrelevante Produkte galt, umfasst der Anwendungsbereich der Ökodesign-Verordnung fast alle Arten von Waren, die in der EU in Verkehr gebracht werden.
Stahl und Aluminium
Möbel
Textilien
Chemikalien, einschließlich Waschmittel
Reifen
Geschirrspüler und Fernsehgeräte
Zu den Produkten, die nicht unter diese Rechtsvorschriften fallen, gehören Lebensmittel, Arzneimittel, Kraftfahrzeuge und Produkte, die Auswirkungen auf die Verteidigung oder die nationale Sicherheit haben.
Durch die Vorschriften wird außerdem sichergestellt, dass die betreffenden Produkte beim Online-Verkauf den europäischen Rechtsvorschriften entsprechen, indem die Verpflichtungen von Online-Marktplätzen mit der Verordnung über digitale Dienste in Einklang gebracht werden.
Neue grüne Anforderungen
Die EU möchte, dass die Industrie von Anfang an – bei der Entwicklung und Gestaltung von Produkten, die sie in der EU herstellen und verkaufen will – umwelt- und kreislauforientierte Überlegungen anstellt.
Dies ist entscheidend für die Verringerung der Umweltauswirkungen der Industrieproduktion. Allein der Abbau und die Verarbeitung von unbearbeiteten Rohstoffen weisen – selbst ohne Berücksichtigung der nachfolgenden Herstellungsphasen – einen hohen CO₂-Fußabdruck auf.
Ökodesign-Kriterien
Funktionsbeständigkeit, Wiederverwendbarkeit, Nachrüstbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten
Rezyklatanteil, Wiederaufarbeitung und Recycling
Vorschriften über das Vorhandensein von Stoffen, die der Kreislauffähigkeit entgegenstehen
CO₂-Fußabdruck und Umweltfußabdruck
Energie- und Ressourceneffizienz
Mit dieser neuen Verordnung hat die EU beschlossen, ein breiteres Spektrum von Anforderungen an die ökologische Nachhaltigkeit festzulegen, um nicht nur die Energie- und Ressourceneffizienz von Produkten zu erhöhen, sondern auch ihre Funktionsbeständigkeit, Zuverlässigkeit, Wiederverwendbarkeit, Nachrüstbarkeit, Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit zu verbessern sowie die Möglichkeiten zu ihrer Wartung auszuweiten.
Die Herstellung umweltfreundlicherer Produkte wird der EU somit dabei helfen, ihre Klimaziele zu erreichen, die Nutzungsrate wiederverwendbarer Stoffe zu verdoppeln und ihre Energieeffizienzziele bis 2030 zu verwirklichen.
Digitaler Produktpass
In den EU-Rechtsvorschriften ist vorgesehen, dass durch einen digitalen Produktpass auf elektronischem Weg Informationen über die ökologische Nachhaltigkeit übermittelt sowie die Kreislauffähigkeit des Produkts gefördert werden.
Dieser neue Pass wird
- Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie Unternehmen dabei helfen, beim Kauf von Produkten fundierte Entscheidungen zu treffen und
- Behörden zu einer verbesserten Durchführung von Überprüfungen und Kontrollen wichtiger Produkte dienen.
Die Verordnung wird daher auch den Warenverkehr solcher Produkte im Binnenmarkt erleichtern und die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft insgesamt stärken.
Verbot der Vernichtung unverkaufter Waren
Produkte, die nicht verkauft wurden, werden von EU-Unternehmen häufig entsorgt, was insbesondere bei Textilien zu einer Verschwendung wertvoller Ressourcen und zu unnötiger Umweltverschmutzung führt.
Aus diesem Grund wird mit den neuen EU-Vorschriften die Vernichtung unverkaufter Textilien und Schuhe verboten. Die Europäische Kommission wird – wenn dies für notwendig erachtet wird – künftig ähnliche Verbote für andere ressourcenintensive Produkte einführen.
Klein- und Kleinstunternehmen werden von diesem Verbot ausgenommen, während mittlere Unternehmen bis zum 19. Juli 2030 von einer Ausnahme profitieren werden.
Nach den neuen Rechtsvorschriften müssen Wirtschaftsakteure, die unverkaufte Verbraucherprodukte vernichten, Informationen, insbesondere über die Menge und das Gewicht der jährlich entsorgten unverkauften Verbraucherprodukte sowie über die Gründe für die Entsorgung offenlegen.
Weitere Informationen
Kreislaufwirtschaft
Recht auf Reparatur von Produkten
Stärkung der Verbraucher für nachhaltigere Entscheidungen
Letzte Überprüfung: 29. Januar 2025