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Verbraucherschutz: Rechte beim Einkaufen

Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU können sich auf klare Vorschriften verlassen, die sie beim Kauf von Waren und Dienstleistungen – im Internet oder in einem Geschäft – schützen und stärken.

Gesetzliche Garantie von zwei Jahren

Für alle Waren muss ein gesetzlicher Garantiezeitraum von mindestens zwei Jahren bestehen.

Stellt sich heraus, dass die gekauften Waren fehlerhaft sind oder nicht der Werbung entsprechen, so ist der Händler zur Nachbesserung, Ersatzlieferung, Preisminderung oder vollständigen Rückerstattung verpflichtet.

Diese Regeln gelten auch für

  • von gewerblichen Verkäufern gekaufte Gebrauchtgegenstände (es kann ein kürzerer Garantiezeitraum vereinbart werden, der jedoch mindestens ein Jahr beträgt), und
  • digitale Inhalte und Dienste (z. B. mobile Anwendungen, Videospiele oder Abonnements für Cloud-Speicher), auch wenn Sie der Übermittlung persönlicher Daten zugestimmt haben, anstatt mit Geld zu zahlen.

Von Privatpersonen erworbene Waren sind davon ausgeschlossen.

Widerrufsrecht

Beim Kauf einer Ware oder Dienstleistung im Internet oder außerhalb eines Geschäfts haben Verbraucherinnen und Verbraucher das Recht, die Bestellung innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung zu stornieren und zurückzugeben.

Es gelten einige Ausnahmen, z. B.

  • Hotelbuchungen, Flug- und Bahntickets,
  • verschlossene Waren, die geöffnet wurden,
  • dringende Reparaturen und Wartungsverträge und
  • von Privatpersonen erworbene Waren.

Sichere Produkte

Die EU ergreift Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Produkte, die Verbraucherinnen und Verbraucher – online oder offline – auf dem Unionsmarkt finden, sicher sind.

Mit der Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit, die im Dezember 2024 in Kraft getreten ist, soll

  • sichergestellt werden, dass neue technologische Produkte (z. B. Spielekonsolen, kabellose Kopfhörer, Software) den europäischen Sicherheitsnormen entsprechen, und
  • es den Verbraucherinnen und Verbrauchern erleichtert werden, unsichere Produkte zu reparieren, zurückzugeben oder zu ersetzen.

Darüber hinaus überprüfen die nationalen Marktüberwachungsbehörden, ob Produkte den Anforderungen der EU entsprechen. Stellen sie ein potenzielles Risiko für die Verbraucherinnen und Verbraucher fest, so ergreifen sie geeignete Maßnahmen (Rückrufe, Sanktionen, Warnungen) und informieren andere EU-Länder.

Ein Stapel Versandkartons, auf denen verschiedene Handhabungssymbole zu sehen sind sowie eine große CE-Kennzeichnung. Links davon ist eine Hand zu sehen, die ein blaues Schild-Symbol mit weißem Häkchen hält.
Produktsicherheit und Marktüberwachung

Produktsicherheit und Marktüberwachung

Online-Sicherheit

Mit dem Gesetz über digitale Dienste, das im Februar 2024 in Kraft getreten ist, soll sichergestellt werden, dass Online-Nutzer Zugang zu sicheren Produkten, Inhalten und Diensten haben.

In der EU tätige digitale Plattformen müssen eine Reihe von Maßnahmen ergreifen, um die Nutzerinnen und Nutzer besser zu schützen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • die Bekämpfung des Verkaufs illegaler Produkte und Dienstleistungen,
  • das Verbot von an Kinder gerichtete Werbung und der Verwendung sensibler personenbezogener Daten (Geschlecht, sexuelle Ausrichtung oder politische Überzeugungen) für gezielte Werbung,
  • das Verbot von „Dark Patterns“, d. h. irreführenden Schnittstellen, die absichtlich so gestaltet wurden, dass Nutzer beispielsweise zur Anmeldung bei Diensten verleitet werden, ohne es zu bemerken.

Recht auf Reparatur von Produkten

Die EU hat spezifische Vorschriften entwickelt, um Reparatur einfacher, kostengünstiger und schneller zu machen.

Die neuen Vorschriften, die im Juni 2024 angenommen wurden, enthalten neue Rechte und Instrumente für Verbraucherinnen und Verbraucher:

  • das Recht für Verbraucherinnen und Verbraucher, von Herstellern die Reparatur von Produkten zu verlangen, die nach EU-Recht technisch reparierbar sind (zum Beispiel Waschmaschinen, Staubsauger oder Mobiltelefone),
  • ein kostenloses Europäisches Formular für Reparaturinformationen,
  • eine Online-Reparaturplattform für den Kontakt zwischen Verbrauchern und Reparaturbetrieben,
  • eine Verlängerung der gesetzlichen Garantie für das reparierte Produkt um 12 Monate.
Drei Hände, die jeweils ein Werkzeug hochhalten: einen blauen Schraubenschlüssel, einen Hammer mit mattgrünem Griff und eine Zange mit leuchtend grünem Griff.
Recht auf Reparatur von Produkten

Recht auf Reparatur von Produkten

Zahlungen

Von EU-Bürgerinnen und ‑Bürgern oder Menschen mit Wohnsitz in der EU darf beim Kauf von Waren oder Dienstleistungen in der EU nicht allein aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit oder ihres Wohnsitzlandes ein höherer Preis verlangt werden.

Händler in der EU dürfen auch für die Verwendung von Kredit- oder Debitkarten keine zusätzlichen Gebühren erheben.

Erfolgt eine Zahlung jedoch in einer anderen (EU-)Währung als dem Euro, können Währungsumrechnungs- und Auslandstransaktionsentgelte anfallen.

Klare Informationen

Durch die EU-Vorschriften haben Verbraucherinnen und Verbraucher beim Kauf von Waren und Dienstleistungen in der EU Anspruch auf Folgendes:

  • klare, korrekte und verständliche Informationen,
  • Angaben zum Gesamtpreis, einschließlich aller Steuern, Versandkosten und zusätzlichen Kosten.

Das bedeutet beispielsweise, dass die Kosten und Entgelte bei der Buchung eines Flugtickets klar erkenntlich angegeben werden müssen.

Siehe auch

Eine frustrierte Frau sitzt telefonierend auf dem Boden, auf ihrem Schoß ein geöffnetes Paket. Die Sprechblase neben ihr zeigt eine Produktbewertung mit einem von fünf Sternen.
Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten

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Ein Mann mit Bart und eine Frau mit Locken halten jeweils lächelnd ein Smartphone in der Hand; zwischen ihnen eine Karte der EU und diverse schwungvolle Verbindungslinien.
Verbraucherschutz bei Anruf, SMS und Surfen im Internet

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Ein Mann und eine Frau stehen reisebereit nebeneinander, halten jeweils einen Koffer und tragen Rucksäcke.
Verbraucherschutz: Reiserechte

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Letzte Überprüfung: 8. Januar 2025