Verbraucherschutz: Rechte beim Einkaufen
Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU können sich auf klare Vorschriften verlassen, die sie beim Kauf von Waren und Dienstleistungen – im Internet oder in einem Geschäft – schützen und stärken.
Gesetzliche Garantie von zwei Jahren
Für alle Waren muss ein gesetzlicher Garantiezeitraum von mindestens zwei Jahren bestehen.
Stellt sich heraus, dass die gekauften Waren fehlerhaft sind oder nicht der Werbung entsprechen, so ist der Händler zur Nachbesserung, Ersatzlieferung, Preisminderung oder vollständigen Rückerstattung verpflichtet.
Diese Regeln gelten auch für
- von gewerblichen Verkäufern gekaufte Gebrauchtgegenstände (es kann ein kürzerer Garantiezeitraum vereinbart werden, der jedoch mindestens ein Jahr beträgt), und
- digitale Inhalte und Dienste (z. B. mobile Anwendungen, Videospiele oder Abonnements für Cloud-Speicher), auch wenn Sie der Übermittlung persönlicher Daten zugestimmt haben, anstatt mit Geld zu zahlen.
Von Privatpersonen erworbene Waren sind davon ausgeschlossen.
Widerrufsrecht
Beim Kauf einer Ware oder Dienstleistung im Internet oder außerhalb eines Geschäfts haben Verbraucherinnen und Verbraucher das Recht, die Bestellung innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung zu stornieren und zurückzugeben.
Es gelten einige Ausnahmen, z. B.
- Hotelbuchungen, Flug- und Bahntickets,
- verschlossene Waren, die geöffnet wurden,
- dringende Reparaturen und Wartungsverträge und
- von Privatpersonen erworbene Waren.
Sichere Produkte
Die EU ergreift Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Produkte, die Verbraucherinnen und Verbraucher – online oder offline – auf dem Unionsmarkt finden, sicher sind.
Mit der Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit, die im Dezember 2024 in Kraft getreten ist, soll
- sichergestellt werden, dass neue technologische Produkte (z. B. Spielekonsolen, kabellose Kopfhörer, Software) den europäischen Sicherheitsnormen entsprechen, und
- es den Verbraucherinnen und Verbrauchern erleichtert werden, unsichere Produkte zu reparieren, zurückzugeben oder zu ersetzen.
Darüber hinaus überprüfen die nationalen Marktüberwachungsbehörden, ob Produkte den Anforderungen der EU entsprechen. Stellen sie ein potenzielles Risiko für die Verbraucherinnen und Verbraucher fest, so ergreifen sie geeignete Maßnahmen (Rückrufe, Sanktionen, Warnungen) und informieren andere EU-Länder.
Produktsicherheit und Marktüberwachung
Online-Sicherheit
Mit dem Gesetz über digitale Dienste, das im Februar 2024 in Kraft getreten ist, soll sichergestellt werden, dass Online-Nutzer Zugang zu sicheren Produkten, Inhalten und Diensten haben.
In der EU tätige digitale Plattformen müssen eine Reihe von Maßnahmen ergreifen, um die Nutzerinnen und Nutzer besser zu schützen. Dazu gehören zum Beispiel:
- die Bekämpfung des Verkaufs illegaler Produkte und Dienstleistungen,
- das Verbot von an Kinder gerichtete Werbung und der Verwendung sensibler personenbezogener Daten (Geschlecht, sexuelle Ausrichtung oder politische Überzeugungen) für gezielte Werbung,
- das Verbot von „Dark Patterns“, d. h. irreführenden Schnittstellen, die absichtlich so gestaltet wurden, dass Nutzer beispielsweise zur Anmeldung bei Diensten verleitet werden, ohne es zu bemerken.
Recht auf Reparatur von Produkten
Die EU hat spezifische Vorschriften entwickelt, um Reparatur einfacher, kostengünstiger und schneller zu machen.
Die neuen Vorschriften, die im Juni 2024 angenommen wurden, enthalten neue Rechte und Instrumente für Verbraucherinnen und Verbraucher:
- das Recht für Verbraucherinnen und Verbraucher, von Herstellern die Reparatur von Produkten zu verlangen, die nach EU-Recht technisch reparierbar sind (zum Beispiel Waschmaschinen, Staubsauger oder Mobiltelefone),
- ein kostenloses Europäisches Formular für Reparaturinformationen,
- eine Online-Reparaturplattform für den Kontakt zwischen Verbrauchern und Reparaturbetrieben,
- eine Verlängerung der gesetzlichen Garantie für das reparierte Produkt um 12 Monate.
Recht auf Reparatur von Produkten
Zahlungen
Von EU-Bürgerinnen und ‑Bürgern oder Menschen mit Wohnsitz in der EU darf beim Kauf von Waren oder Dienstleistungen in der EU nicht allein aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit oder ihres Wohnsitzlandes ein höherer Preis verlangt werden.
Händler in der EU dürfen auch für die Verwendung von Kredit- oder Debitkarten keine zusätzlichen Gebühren erheben.
Erfolgt eine Zahlung jedoch in einer anderen (EU-)Währung als dem Euro, können Währungsumrechnungs- und Auslandstransaktionsentgelte anfallen.
Klare Informationen
Durch die EU-Vorschriften haben Verbraucherinnen und Verbraucher beim Kauf von Waren und Dienstleistungen in der EU Anspruch auf Folgendes:
- klare, korrekte und verständliche Informationen,
- Angaben zum Gesamtpreis, einschließlich aller Steuern, Versandkosten und zusätzlichen Kosten.
Das bedeutet beispielsweise, dass die Kosten und Entgelte bei der Buchung eines Flugtickets klar erkenntlich angegeben werden müssen.
Siehe auch
Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten
Verbraucherschutz bei Anruf, SMS und Surfen im Internet
Verbraucherschutz: Reiserechte
Letzte Überprüfung: 8. Januar 2025