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Bekämpfung von Steuerumgehung in der EU
Die Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerumgehung fällt in erster Linie in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Die auf EU-Ebene vereinbarten Vorschriften fördern die Zusammenarbeit im Steuerbereich. Sie helfen den Ländern bei der Regelung grenzübergreifender Fragen, um das Funktionieren des EU-Binnenmarkts zu gewährleisten.

EU-Zölle im Detail
Waren, die aus der übrigen Welt in die EU eingeführt werden, unterliegen Zöllen, die den Regeln und Grundsätzen der Welthandelsorganisation entsprechen.

EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke
Die EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke ist Teil der Bemühungen der EU zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuervermeidung. Die Liste umfasst Länder, die ihren Verpflichtungen zur Einhaltung der Kriterien für verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens nicht nachgekommen sind, und Länder, die sich geweigert haben, dies zu tun.

„Fit für 55“: EU will Energiebesteuerung ändern
Die EU überarbeitet die Energiebesteuerungsrichtlinie, die voraussichtlich eine wichtige Rolle für die Bemühungen der EU um eine grünere Zukunft spielen wird.

Kriterien für die Erstellung der EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke
Um für Steuerzwecke als kooperativ zu gelten, werden Drittländer und -gebiete anhand einer Reihe von Kriterien, die der Rat 2016 festgelegt hat, überprüft. Diese Kriterien stehen im Zusammenhang mit Steuertransparenz, fairer Besteuerung und Maßnahmen zur Bekämpfung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS).
