Ein einheitliches Ladegerät für alle Ihre elektronischen Geräte
Im Oktober 2022 hat der Rat die Richtlinie für einheitliche Ladegeräte endgültig gebilligt.
Mit der Richtlinie wird ein USB‑C-Ladeanschluss für eine ganze Reihe elektronischer Geräte (Mobiltelefone, Videospielkonsolen, drahtlose Tastaturen oder Laptops) verbindlich vorgeschrieben. Damit wird Folgendes bewirkt:
- Verbraucherinnen und Verbraucher können Geld sparen;
- es gibt weniger Elektronikabfälle im Zusammenhang mit der Produktion, dem Transport und der Entsorgung von Ladegeräten.
Die Mitgliedstaaten müssen die neuen Vorschriften für alle Geräte bis zum 28. Dezember 2024 erlassen, mit Ausnahme von Laptops, die bis zum 28. April 2026 mit einem USB-Ladeanschluss vom Typ C ausgestattet sein müssen.
Das EU-weit einheitliche Ladegerät
Eine Lösung für alle Ihre elektronischen Geräte
In der überarbeiteten Funkanlagenrichtlinie ist ein einheitliches Ladegerät für bestimmte Kategorien elektronischer Geräte vorgesehen.
Gibt es nur ein einziges Ladegerät für mehrere Geräte, entsteht weniger Elektronikabfall, und das Leben der Verbraucher wird erleichtert.
Warum wird ein einheitliches Ladegerät benötigt?
Europa ist der Kontinent mit dem höchsten Pro-Kopf-Aufkommen von Elektronikabfällen:
- Europa: 16,2 kg pro Kopf
- Ozeanien: 16,1 kg pro Kopf
- Amerika: 13,3 kg pro Kopf
- Asien: 5,6 kg pro Kopf
- Afrika: 2,5 kg pro Kopf
Jedes Jahr verursachen die Verbraucher in der EU 11.000 Tonnen Elektronikabfälle in Form von entsorgten und nicht genutzten Ladegeräten. Schätzung der durch Ladegeräte verursachten Elektronikabfälle in der EU (in Tonnen):
- 2020: 11 612
- 2022: 11 601
- 2024: 11 849
- 2026: 12 160
- 2028: 13 305
In der EU werden pro Jahr 160 Mio. Mobiltelefone und 260 Mio. andere tragbare elektronische Geräte, d. h. insgesamt 420 Mio. Geräte, gekauft.
Europäer besitzen im Durchschnitt drei Ladegeräte für Mobiltelefone, von denen sie nur zwei regelmäßig benutzen.
38 % der Bevölkerung haben Probleme beim Laden ihrer Mobiltelefone, da keine kompatiblen Ladegeräte verfügbar sind.
Veränderungen infolge der neuen Richtlinie
Einheitliches Ladegerät mit USB-Typ-C-Anschluss für mehrere Geräte wie Smartphones, Tablets, E-Reader, Digitalkameras, Kopfhörer, Ohrhörer, tragbare Lautsprecher und tragbare Videospielkonsolen, unabhängig von der Marke
Entbündelung, d. h. die Möglichkeit, ein elektronisches Gerät und das dazugehörige Ladegerät getrennt zu erwerben
Bessere Information der Verbraucher über Entbündelung und Ladeeigenschaften
Verringerung von Elektronikabfällen und Treibhausgasemissionen
Harmonisierte Schnellladetechnologie zum gleichschnellen Laden von Geräten mit kompatiblen Ladegeräten
Einheitlicher Standard für drahtloses Laden, d. h. die Möglichkeit der Festlegung eines einheitlichen Standards für das drahtlose Laden in der Zukunft
Vorteile für Verbraucherinnen und Verbraucher
Freie Entscheidung für oder gegen ein neues Ladegerät beim Kauf eines neuen Elektrogeräts
Bessere Informationen dazu, ob bereits vorhandene Ladegeräte mit den neuen Geräten benutzt werden können
Jährliche Ersparnis in Höhe von 250 Mio. €, da keine unnötigen Ladegeräte gekauft werden
Vorteile für den Planeten
Verringerung der Elektronikabfälle um fast 1.000 Tonnen jährlich
Indirekte Verringerung der Treibhausgasemissionen um ca. 180 kt CO2‑Äquivalente pro Jahr
Letzte Überprüfung: 29. Mai 2024