- Rat der Europäischen Union
- Pressemitteilung
- 22. Juni 2015 10:40
Schlussfolgerungen des Rates zu Burundi
1. Die politische Sackgasse und die sich verschlechternde sicherheitspolitische und wirtschaftliche Lage in Burundi haben schwerwiegende Auswirkungen auf die Bevölkerung und bergen Risiken für die gesamte Region. Angesichts dieser kritischen Lage begrüßt die EU das Engagement der Region für eine Lösung. In den Beschlüssen über die Lage in Burundi, die auf dem Gipfeltreffen der Afrikanischen Union (AU) am 13. Juni gefasst wurden, sowie in den Schlussfolgerungen des Gipfeltreffens der Ostafrikanischen Gemeinschaft (EAC) vom 31. Mai werden die unverzichtbaren Rahmenbedingungen festgelegt, die Burundi die Überwindung der Krise ermöglichen sollen.
2. Unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 16. März und vom 18. Mai 2015 teilt die EU die Überzeugung der AU, der EAC und der Vereinten Nationen (VN), dass eine dauerhafte politische Lösung im Interesse der Sicherheit und der Demokratie für alle Burundier nur im Wege des Dialogs und des Konsenses unter Achtung des Abkommens von Arusha und der Verfassung Burundis gefunden werden kann. Sie appelliert an alle Akteure in Burundi, den Dialog über alle Fragen, in denen die Parteien unterschiedlicher Meinung sind, wieder aufzunehmen, und sagt ihre Unterstützung hierfür zu.
3. Die Europäische Union fordert dazu auf, die von der AU und der EAC ermittelten Bedingungen uneingeschränkt zu erfüllen, die unabdingbar für die Glaubwürdigkeit und den ordnungsgemäßen Verlauf des Wahlprozesses unter friedlichen, inklusiven und transparenten Bedingungen sowie unter vollständiger Achtung der politischen Freiheiten, einschließlich der Meinungsfreiheit, sind. Die EU fordert, dass die Koordinierung intensiviert wird, unterstützt die Vermittlungsbemühungen der AU, der EAC und der VN und ist bereit, die Umsetzung der von der AU unlängst angekündigten konkreten Maßnahmen zu unterstützen. Sowohl die EAC als auch die AU haben unmissverständlich erklärt, dass die erforderlichen Voraussetzungen für die Durchführung der Wahlen derzeit nicht gegeben sind. Es ist sehr wahrscheinlich, dass diese Voraussetzungen nicht innerhalb der in der burundischen Verfassung vorgesehenen Fristen geschaffen werden können. Die EU fordert die burundische Regierung nachdrücklich auf, diesen Sachverhalt zu akzeptieren und so rasch wie möglich mit konkreten Maßnahmen auf die Beschlüsse des Rates für Frieden und Sicherheit der AU zu reagieren.
4. Wie der Hohe Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte zeigt sich auch die EU äußerst besorgt über die Zahl der Opfer und die Fälle schwerer Menschenrechtsverletzungen seit Beginn der Krise, insbesondere über die Übergriffe, die den Sicherheitskräften und Mitgliedern der Imbonerakure angelastet werden. Sie fordert die Verantwortlichen auf, alle Akte zu unterlassen, die Gewalt provozieren, und drängt die burundischen Behörden nachdrücklich, diese Vorkommnisse vollständig aufzuklären und die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen. Die EU betont erneut, dass es für diejenigen, die für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind, keine Straflosigkeit geben darf und dass die betreffenden Personen persönlich zur Rechenschaft gezogen und vor Gericht gebracht werden müssen. In diesem Zusammenhang ist es für die EU besonders wichtig, dass die von der AU angekündigten Menschenrechtsbeobachter und Militärexperten sofort entsandt werden.
5. Die EU ist entschlossen, gegebenenfalls gezielt restriktive Maßnahmen gegen diejenigen zu verhängen, deren Handlungen zu Gewalt und Unterdrückung und zu schweren Menschenrechtsverletzungen geführt haben oder führen werden und/oder die Suche nach einer politischen Lösung in dem von der AU und der EAC vorgeschlagenen Rahmen behindern. Der Rat ersucht die Hohe Vertreterin, präventiv mit entsprechenden Vorbereitungsarbeiten zu beginnen.
6. Die EU erinnert an die Verpflichtungen des Cotonou-Abkommens in Bezug auf die Achtung der Menschenrechte, der demokratischen Werte und der Rechtsstaatlichkeit und die Möglichkeit, die in dem Abkommen, u.a. in Artikel 96, vorgesehenen Konsultationsverfahren einzuleiten.
Abhängig von der Reaktion der burundischen Regierung auf die Beschlüsse des Rates für Frieden und Sicherheit der AU und den weiteren Entwicklungen ist die EU bereit, diese Verfahren einzuleiten, darunter auch im Bereich der Zusammenarbeit, um sicherzustellen, dass Burundi die einschlägigen Verpflichtungen einhält.
Die EU hebt hervor, dass die Verpflichtungen des Cotonou-Abkommens gleichermaßen für alle Vertragsstaaten des Abkommens gelten.
7. Die EU äußert ferner ihre tiefe Besorgnis in Bezug auf den anhaltenden Flüchtlingsstrom in die benachbarten Länder. Sie weist erneut darauf hin, dass sie die humanitären Organisationen vor Ort in der Region, die den dringendsten Bedarf der Flüchtlinge decken, unterstützt. Sie spricht den Behörden der Aufnahmeländer ihre Anerkennung für ihre Politik der Öffnung und der Aufnahme gegenüber den Bevölkerungsgruppen aus, die jenseits ihrer Grenzen Zuflucht suchen.
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