Skip to content
  • Rat der Europäischen Union
  • Pressemitteilung
  • 30. Juni 2015 13:30

Emissionen aus mittelgroßen Feuerungsanlagen: Mitgliedstaaten bestätigen Einigung mit dem Parlament

Der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) des Rates hat die Einigung mit dem Europäischen Parlament über eine neue Richtlinie zur Begrenzung der Emissionen bestimmter Schadstoffe aus mittelgroßen Feuerungsanlagen bestätigt. Diese neuen Vorschriften gehören zum Gesetzgebungspaket "Saubere Luft", mit dem die Luftqualität in der EU verbessert werden soll.

Mit der neuen Richtlinie werden Emissionsgrenzwerte für bestimmte Schadstoffe, nämlich Schwefeldioxid, Stickoxid und Staub, festgelegt. Diese Grenzwerte werden für neue und bestehende Feuerungsanlagen mittlerer Größe (1 MW bis 50 MW) gelten. 

"Zur Verbesserung der Qualität der Luft, die wir atmen, müssen wir die Luftverschmutzung an der Quelle bekämpfen. Mit dieser Richtlinie ergänzen wir den Regelungsrahmen für die Emissionen aus dem Feuerungssektor. Dabei handelt es sich um ein wichtiges Element, das noch fehlte und das dazu beitragen wird, die potenziellen Risiken für die Gesundheit der Menschen und die Umwelt zu mindern", sagte Kaspars Gerhards, lettischer Minister und Präsident des Rates (Umwelt) unter lettischem Vorsitz.

Fristen

Im Vergleich zum ursprünglichen Vorschlag der Europäischen Kommission sieht der vereinbarte Text differenzierte Regelungen für bestehende Feuerungsanlagen vor, die auf deren Größe basieren. Damit sollen die Kosten für die kleinsten Anlagen verringert und gleichzeitig ein hohes Umweltschutzniveau aufrechterhalten werden.

Die Grenzwerte werden für größere bestehende Anlagen (5‑50 MW) ab 2025 und für kleinere Anlagen (1‑5 MW) ab 2030 gelten. Neue Anlagen werden nach einem Umsetzungszeitraum von zwei Jahren nach dem Inkrafttreten die Grenzwerte einhalten müssen. 

Für einige Anlagen können verlängerte Fristen bis 2030 für die Einhaltung gewährt werden, insbesondere für

  • Fernwärmenetze
  • Anlagen, die Biomasse als Hauptbrennstoff verfeuern
  • Anlagen, die Teil kleiner isolierter Netze (beispielsweise auf Inseln) sind
  • bestimmte Anlagen, die mit einem nationalen Gasfernleitungsnetz verbunden sind.

Weitere Änderungen an dem Vorschlag

In Gebieten, in denen die Grenzwerte der EU für die Luftqualität nicht eingehalten werden, bewerten die Mitgliedstaaten, ob für einzelne Anlagen strengere Grenzwerte gelten müssen.

Der vereinbarte Text umfasst auch Vorschriften zur Überwachung der Emissionen eines anderen Schadstoffs, nämlich Kohlenmonoxid. Die Kommission wird die relevanten Ergebnisse bei einer künftigen Überprüfung berücksichtigen.

Zudem wird die Kommission aufgefordert, in einer Überprüfung zu bewerten, ob es Vorteile bringt, Mindeststandards für die Energieeffizienz im Einklang mit der besten verfügbaren Technik festzulegen.

Schließen einer Lücke

Während kleinere und größere Anlagen bereits von entsprechenden EU-Richtlinien erfasst werden, bestehen für Emissionen aus mittelgroßen Feuerungsanlagen bislang keine Regelungen auf EU-Ebene. Mit den neuen Vorschriften soll diese Lücke geschlossen und der Regelungsrahmen für den Feuerungssektor, der in bedeutendem Umfang bestimmte Schadstoffe ausstößt, vervollständigt werden.

Hintergrund und nächste Schritte

Die Kommission hat dem Rat und dem Europäischen Parlament ihren Vorschlag am 18. Dezember 2013 als Teil des Programms "Saubere Luft für Europa" unterbreitet. Der Vorsitz des Rates und das Parlament erzielten in einer Trilogsitzung am 23. Juni 2015 eine vorläufige Einigung, die nun vom AStV bestätigt worden ist.   

Der neue Rechtsakt wird nun dem Europäischen Parlament zur Abstimmung in erster Lesung und dann dem Rat zur endgültigen Annahme vorgelegt.

Ansprechpartner für Journalisten

Wenn Sie kein Journalist sind, wenden Sie sich bitte an die Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit.

Letzte Überprüfung: 14. Januar 2024