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  • Rat der Europäischen Union
  • Pressemitteilung
  • 1. Oktober 2015 13:00

Burundi: EU verhängt Sanktionen gegen vier Personen

Der Rat hat Reisebeschränkungen sowie ein Einfrieren der Vermögenswerte in Bezug auf vier Personen beschlossen, die in Burundi – unter anderem durch Gewalttaten, Repression oder Aufstachelung zur Gewalt, einschließlich Handlungen, die schwere Menschenrechtsübergriffe darstellen – die Demokratie untergraben oder die Suche nach einer politischen Lösung für die derzeitige Krise behindern.

Die EU hat sämtliche Parteien wiederholt aufgefordert, jegliche Gewaltanwendung zu unterlassen und diese zu verurteilen. Es ist festzustellen, dass bei der Suche nach einer politischen Lösung der Krise in Burundi keine Fortschritte erzielt werden und dass die Gefahr einer Eskalation der Gewalt besteht. Aus diesem Grund hat der Rat es für angemessen gehalten, restriktive Maßnahmen gegen Einzelpersonen zu verhängen.

Die betreffenden Rechtsakte einschließlich der vollständigen Angaben zu den Personen, die den restriktiven Maßnahmen unterliegen, finden sich im Amtsblatt der EU vom 2. Oktober 2015.

Diese Maßnahmen sind Teil des Handelns der EU zur Unterstützung der Bemühungen der internationalen Gemeinschaft, insbesondere der Ostafrikanischen Gemeinschaft und der Afrikanischen Union, eine dauerhafte politische Lösung durch einen innerburundischen Dialog herbeizuführen. Dabei wird auch den Verpflichtungen Rechnung getragen, die sich aus dem Cotonou-Abkommen ergeben, was die Achtung der Menschenrechte, der demokratischen Werte und der Rechtsstaatlichkeit betrifft, sowie – in diesem Zusammenhang – der Möglichkeit, die in diesem Abkommen, unter anderem in Artikel 96, vorgesehenen Konsultationsverfahren einzuleiten.

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Letzte Überprüfung: 13. Januar 2024