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  • Rat der Europäischen Union
  • Pressemitteilung
  • 26. Oktober 2015 00:00

Burundi: EU ersucht um Einleitung von Konsultationen gemäß Artikel 96 des Cotonou-Abkommens

Der Rat hat den Entwurf eines Schreibens gebilligt, mit dem Burundi um Konsultationen nach dem in Artikel 96 des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens vorgesehenen Verfahren ersucht wird. Dieses Verfahren kommt bei Verstößen gegen die wesentlichen Elemente des Abkommens – Menschenrechte, demokratische Grundsätze und Rechtsstaatlichkeit – zur Anwendung. Bei den Konsultationen soll festgestellt werden, welche Abhilfemaßnahmen getroffen werden müssen, um zu einer für beide Seiten annehmbaren Lösung zu gelangen.

Die Hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik erklärte hierzu Folgendes: "Die Lage in Burundi ist nach wie vor sehr besorgniserregend. Mit unseren Konsultationen wollen wir auch die Bemühungen der Afrikanischen Union und der gesamten Region unterstützen, die darauf ausgerichtet sind, einen innerburundischen Dialog in Gang zu setzen, damit die derzeitige Krise einvernehmlich gelöst wird. Nur so wird es gelingen, den Frieden zu erhalten und Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Burundi zu konsolidieren. Vor einigen Tagen haben ich mit der Vorsitzenden der Kommission der Afrikanischen Union, Frau Zuma, in Addis vereinbart, dass wir eng zusammenarbeiten wollen, um dieses Ziel zu erreichen."

Der EU-Kommissar für internationale Zusammenarbeit und Entwicklung Neven Mimica fügte hinzu: "Die EU setzt sich in dieser Krise, die bereits über 120 Tote und Tausende von Verletzten gefordert und über 190 000 Menschen zur Flucht in die Nachbarländer gezwungen hat, entschlossen für die Bevölkerung von Burundi ein und wird dies auch weiterhin tun. Unsere Solidarität mit der burundischen Bevölkerung, die unter der Krise schwer zu leiden hat, ist ungebrochen."

Mit der Einleitung von Konsultationen gemäß dem Cotonou-Abkommen unterstützt die EU die Bemühungen der internationalen Gemeinschaft, insbesondere der Ostafrikanischen Gemeinschaft und der Afrikanischen Union, die darauf ausgerichtet sind, im Wege eines innerburundischen Dialogs, an dem alle Parteien, die sich für einen politischen Prozess einsetzen, ob sie sich in Burundi oder im Ausland befinden, teilnehmen können, eine dauerhafte politische Lösung herbeizuführen. Dieser Dialog muss sich auf die Grundsätze des Friedensabkommens von Arusha stützen und so rasch wie möglich in Kampala oder Addis Abeba stattfinden.

Die Lage in Burundi hat sich in der Zeit vor den Parlaments- und Präsidentschaftswahlen im Juni und Juli weiter verschärft. Die EU hatte den politischen Dialog, den sie gemäß Artikel 8 des Cotonou-Abkommens mit Burundi führt, vor den Wahlen verstärkt, damit ein politischer Konsens über den Wahlprozess zustande kommt und dieser unter glaubwürdigen und transparenten Bedingungen stattfindet.

Sie hat wiederholt an alle beteiligten Parteien appelliert, jegliche Gewaltanwendung zu unterlassen und diese zu verurteilen. Am 1. Oktober hat der Rat der EU beschlossen, gegen vier Personen, die in Burundi die Demokratie untergraben oder die Suche nach einer politischen Lösung für die derzeitige Krise behindern, Reisebeschränkungen zu verhängen und ihre Vermögenswerte einzufrieren. Trotzdem gibt es kaum Fortschritte bei der Suche nach einer politischen Lösung, so dass die Gewalt weiter eskaliert.

Nach Artikel 96 des Cotonou-Abkommens sind die Konsultationen binnen 30 Tagen nach dem entsprechenden Ersuchen einzuleiten. Die EU hat vorgeschlagen, diese Konsultationen in Brüssel zu einem mit der burundischen Regierung noch zu vereinbarenden Zeitpunkt zu führen.

 

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