- Rat der Europäischen Union
- Pressemitteilung
- 16. März 2016 18:35
Bewirtschaftungsplan für Dorsch, Hering und Sprotte in der Ostsee: Vorsitz erzielt vorläufige Einigung
Der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) des Rates hat die vorläufige Einigung, die der niederländische Vorsitz am 15. März 2016 mit Vertretern des Europäischen Parlaments erzielt hat und die darauf abzielt, einen Mehrjahresplan für die Dorsch-, Hering- und Sprottenfischerei in der Ostsee zu erstellen, zur Kenntnis genommen. Die mit der Einigung erzielten Bedingungen müssen vom AStV in den kommenden Wochen noch bestätigt werden.
Der niederländische Landwirtschaftsminister Martijn van Dam erläuterte hierzu Folgendes: "Dieser Mehrjahresplan für die Fischerei ist der erste seiner Art nach der 2013 durchgeführten Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP). Der Plan ist kohärent und steht voll und ganz mit den Grundsätzen dieser umfassenden Reform im Einklang. Die Einigung über den neuen Plan ebnet den Weg für die Ausarbeitung ähnlicher Mehrjahrespläne für die Fischerei in anderen geografischen Gebieten nach demselben Modell, zunächst für die anstehende Erneuerung des Mehrjahresplans für die Fischerei in der Nordsee." Darüber hinaus lobte er die Arbeit der vorherigen Vorsitze und die hervorragende Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament und der Kommission, die die Einigung ermöglicht haben.
Mit dem neuen Plan wird der seit 2007 geltende Bewirtschaftungsplan für Dorschbestände in der Ostsee durch einen auf mehrere Arten ausgerichteten Ansatz ersetzt, der auch die Hering- und Sprottenbestände umfasst, die bisher keinem Bewirtschaftungsplan unterlagen.
Damit sollen die nachhaltige Bewirtschaftung dieser Bestände und konstante Fangmöglichkeiten gewährleistet und zugleich sichergestellt werden, dass die Bewirtschaftung auf den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen beruht. Dem neuen Plan wird die Beteiligung derjenigen, die die Region am besten kennen, zugute kommen, da diese dann in der Lage sein werden, die Maßnahmen auf regionaler Ebene an die Besonderheiten der betroffenen Fischereien anzupassen.
Zudem ist er ein gutes Vorbild für eine neue Generation von mehrjährigen Fischereibewirtschaftungsplänen, die eines der wichtigsten operativen Instrumente der neuen GFP darstellen.
Weiteres Vorgehen
Nach Billigung des Verordnungsentwurfs durch den AStV müssen der Rat und das Europäische Parlament den endgültigen Wortlaut der Verordnung förmlich verabschieden, bevor diese dann im Amtsblatt der EU veröffentlicht wird.
Hintergrund
Die Kommission hat im Oktober 2014 einen Vorschlag für einen Entwurf einer Verordnung über einen Mehrartenplan in der Ostsee vorgelegt. Der Rat hat am 20. April 2015 eine allgemeine Ausrichtung angenommen und das Europäische Parlament hat am 28. April 2015 über Abänderungen abgestimmt.
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Letzte Überprüfung: 13. Januar 2024