Fischerei
Erfahren Sie mehr über die EU-Vorschriften zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Fischbestände und zur Verhinderung von Überfischung.
Die Fischbestände sind begrenzt, und Überfischung kann das Überleben eines Bestands beeinträchtigen. Die EU hat Vorschriften erlassen, um die Nachhaltigkeit der Ozeane und der Fischerei- und Aquakulturwirtschaft zu gewährleisten.
Ziel der gemeinsamen Fischereipolitik der EU ist es, den Verbrauchern Fisch zu angemessenen Preisen zur Verfügung zu stellen und so dazu beizutragen, die Stärke des Fischereisektors zu erhalten.
Die Ziele der Fischereipolitik der EU
Im Rahmen ihrer gemeinsamen Fischereipolitik regelt die EU Fischerei- und Aquakulturtätigkeiten, legt Fangquoten fest und schützt die Fischerei und die Ozeane.
Erhaltung der Bestände
Vermeidung von Überfischung und Gewährleistung der Reproduktionskapazität der Fischbestände
Aufrechterhaltung der Wettbewerbsfähigkeit
Schaffung der Voraussetzungen für einen rentablen Fischerei- und Aquakultursektor
Aufteilung der Fangmöglichkeiten
Festlegung fairer Fangquoten zwischen den EU-Ländern
Schutz mariner Ökosysteme
Erhaltung der Ozeane, der Arten und ihrer Lebensräume
Bewirtschaftung der Fischbestände
Die EU legt fest, wie viele Fische gefangen werden dürfen, um die Fischereiressourcen zu schützen. Dies ist von entscheidender Bedeutung für einen lebensfähigen EU-Fischereisektor. Für mehr als 200 kommerziell genutzte Arten werden jedes Jahr Fangbeschränkungen im Einklang mit unabhängigen wissenschaftlichen Gutachten festgelegt.
Darüber hinaus verabschiedet die EU Mehrjahrespläne für bestimmte Meeresgebiete, um die langfristige Erhaltung zu gewährleisten. Maßnahmen zur Bekämpfung der illegalen Fischerei tragen auch dazu bei, Schäden an Meeresökosystemen zu begrenzen.
Festlegung der Fangquoten zwischen den EU-Ländern
Der Rat spielt eine wichtige Rolle bei der Festlegung von Fangbeschränkungen („zulässige Gesamtfangmengen“ oder „TACs“) und nationaler Quoten für die Fischbestände der EU, da es sich hierbei um ein Gebiet handelt, in dem er die alleinige Verantwortung für die Annahme der Rechtsvorschriften trägt.
- Konsultation und Vorschlag: Die Kommission legt einen Vorschlag für Fangbeschränkungen auf der Grundlage wissenschaftlicher Gutachten vor.
- Verhandlungen: Vertreter der EU-Länder analysieren und erörtern den Vorschlag in der Ratsgruppe „Fischereipolitik“.
- Einigung: die Ministerinnen und Minister der EU-Länder einigen sich auf die Fangbeschränkungen und Quoten im Rat „Landwirtschaft und Fischerei“.
- Annahme: die Einigung wird vom Rat förmlich angenommen und wird zu einem Rechtsakt.
Rückgang der Überfischung in 20 Jahren
Dank der Fischereipolitik und ihrer Maßnahmen zur nachhaltigeren Fischerei erholen sich die Fischbestände. 2003 waren sieben von zehn Beständen überfischt, während die Überfischung 2022 nur drei von zehn Beständen betraf. Dies entspricht einem Rückgang der Überfischung um 40 Prozentpunkte in etwa 20 Jahren.
Diese Daten zeigen zwar die positiven Auswirkungen der EU-Vorschriften auf die Gesundheit der Fischbestände, doch stellt die Überfischung nach wie vor eine Herausforderung dar. Der Zustand der Fischbestände insbesondere im Mittelmeer, im Schwarzen Meer und in der Ostsee ist nach wie vor kritisch und erfordert weitere Maßnahmen.
Internationale Abkommen
Die EU hat mit Partnern weltweit Abkommen über die Bewirtschaftung und gemeinsame Nutzung von Fischereiressourcen geschlossen. Durch diese Abkommen erhalten EU-Schiffe Zugang zu den Gewässern der Partnerländer und ihren Fischbeständen.
Das Vereinigte Königreich ist der wichtigste Partner, da etwa 100 Fischbestände von der EU und dem Vereinigten Königreich gemeinsam bewirtschaftet werden.
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Letzte Überprüfung: 15. April 2026