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Fischerei

Erfahren Sie mehr über die EU-Vorschriften zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Fischbestände und zur Verhinderung von Überfischung. 

Die Fischbestände sind begrenzt, und Überfischung kann das Überleben eines Bestands beeinträchtigen. Die EU hat Vorschriften erlassen, um die Nachhaltigkeit der Ozeane und der Fischerei- und Aquakulturwirtschaft zu gewährleisten.

Ziel der gemeinsamen Fischereipolitik der EU ist es, den Verbrauchern Fisch zu angemessenen Preisen zur Verfügung zu stellen und so dazu beizutragen, die Stärke des Fischereisektors zu erhalten.

Eine Fischerin mit einem Anlandenetz und ein Fischer, der eine Kiste mit Fisch hält.

Die Ziele der Fischereipolitik der EU

Im Rahmen ihrer gemeinsamen Fischereipolitik regelt die EU Fischerei- und Aquakulturtätigkeiten, legt Fangquoten fest und schützt die Fischerei und die Ozeane.

Erhaltung der Bestände

Vermeidung von Überfischung und Gewährleistung der Reproduktionskapazität der Fischbestände

Aufrechterhaltung der Wettbewerbsfähigkeit

Schaffung der Voraussetzungen für einen rentablen Fischerei- und Aquakultursektor

Aufteilung der Fangmöglichkeiten

Festlegung fairer Fangquoten zwischen den EU-Ländern

Schutz mariner Ökosysteme

Erhaltung der Ozeane, der Arten und ihrer Lebensräume

Bewirtschaftung der Fischbestände

Die EU legt fest, wie viele Fische gefangen werden dürfen, um die Fischereiressourcen zu schützen. Dies ist von entscheidender Bedeutung für einen lebensfähigen EU-Fischereisektor. Für mehr als 200 kommerziell genutzte Arten werden jedes Jahr Fangbeschränkungen im Einklang mit unabhängigen wissenschaftlichen Gutachten festgelegt.

Darüber hinaus verabschiedet die EU Mehrjahrespläne für bestimmte Meeresgebiete, um die langfristige Erhaltung zu gewährleisten. Maßnahmen zur Bekämpfung der illegalen Fischerei tragen auch dazu bei, Schäden an Meeresökosystemen zu begrenzen.

Fischereifahrzeug und Fischfang im Meer.

Festlegung der Fangquoten zwischen den EU-Ländern

Der Rat spielt eine wichtige Rolle bei der Festlegung von Fangbeschränkungen („zulässige Gesamtfangmengen“ oder „TACs“) und nationaler Quoten für die Fischbestände der EU, da es sich hierbei um ein Gebiet handelt, in dem er die alleinige Verantwortung für die Annahme der Rechtsvorschriften trägt.

  1. Konsultation und Vorschlag: Die Kommission legt einen Vorschlag für Fangbeschränkungen auf der Grundlage wissenschaftlicher Gutachten vor.
  2. Verhandlungen: Vertreter der EU-Länder analysieren und erörtern den Vorschlag in der Ratsgruppe „Fischereipolitik“.
  3. Einigung: die Ministerinnen und Minister der EU-Länder einigen sich auf die Fangbeschränkungen und Quoten im Rat „Landwirtschaft und Fischerei“.
  4. Annahme: die Einigung wird vom Rat förmlich angenommen und wird zu einem Rechtsakt.

Rückgang der Überfischung in 20 Jahren

Dank der Fischereipolitik und ihrer Maßnahmen zur nachhaltigeren Fischerei erholen sich die Fischbestände. 2003 waren sieben von zehn Beständen überfischt, während die Überfischung 2022 nur drei von zehn Beständen betraf. Dies entspricht einem Rückgang der Überfischung um 40 Prozentpunkte in etwa 20 Jahren.

Diese Daten zeigen zwar die positiven Auswirkungen der EU-Vorschriften auf die Gesundheit der Fischbestände, doch stellt die Überfischung nach wie vor eine Herausforderung dar. Der Zustand der Fischbestände insbesondere im Mittelmeer, im Schwarzen Meer und in der Ostsee ist nach wie vor kritisch und erfordert weitere Maßnahmen.

Visuelle Darstellung, dass die Überfischung von 70 % auf 30 % zurückgegangen ist.

Internationale Abkommen

Die EU hat mit Partnern weltweit Abkommen über die Bewirtschaftung und gemeinsame Nutzung von Fischereiressourcen geschlossen. Durch diese Abkommen erhalten EU-Schiffe Zugang zu den Gewässern der Partnerländer und ihren Fischbeständen.

Das Vereinigte Königreich ist der wichtigste Partner, da etwa 100 Fischbestände von der EU und dem Vereinigten Königreich gemeinsam bewirtschaftet werden.

Aktuelle Erklärtexte

Eine Kollage mit einem Landwirt, der Pflanzen auf einem Feld pflegt, umgeben von Kohlköpfen, Hühnern und einem Korb reifer Tomaten.
Ökologische/biologische Landwirtschaft

Ökologische/biologische Landwirtschaft

Abbildung von gestapelten Containern, auf deren Seiten jeweils die Flagge des Vereinigten Königreichs oder die Flagge der EU projiziert ist. Darüber schweben Währungssymbole und Symbole mit Bezug zum Handel.
Vereinbarungen für die Zeit nach dem Brexit

Vereinbarungen für die Zeit nach dem Brexit

Ein Landwirt mit einer Milchkanne und eine Person mit einer Gemüsekiste. Im Hintergrund Kühe auf einer Weide und ein Bauernhof als Symbole für die Landwirtschaft.
Die Gemeinsame Agrarpolitik im Detail

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Letzte Überprüfung: 15. April 2026