- Rat der Europäischen Union
- Pressemitteilung
- 17. Mai 2016 10:25
Tierzucht: Rat nimmt verbesserte Vorschriften an
Der Rat hat am 17. Mai 2016 neue Rechtsvorschriften über die Bedingungen für die Zucht, den Handel und die Einfuhr in die Europäische Union von Zuchttieren und ihrem Zuchtmaterial angenommen und damit die Einigung bestätigt, die mit dem Europäischen Parlament im Dezember 2015 erzielt worden war.
Ein umfassenderer einheitlicher Rechtsrahmen
Die bisherigen Rechtsvorschriften der Union in diesem Bereich galten für einzelne Arten. Die neue Verordnung umfasst eine einheitliche und gestraffte Regelung für Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und Equiden und trägt auch den Besonderheiten des Pferdezuchtsektors Rechnung. Die überarbeiteten Bestimmungen regeln verschiedene Aspekte, unter anderem die Anerkennung von Organisationen, die Zuchttätigkeiten durchführen, die Genehmigung ihrer Programme, die Eintragung der Tiere in Zuchtbücher und -register, die Leistungsprüfung und die genetische Bewertung sowie den Inhalt der Tierzuchtbescheinigungen.
Die neue Verordnung umfasst ferner Bestimmungen zur Durchführung amtlicher Kontrollen, die speziell auf die Tierzuchtbranche zugeschnitten sind.
Besseres Funktionieren des Binnenmarkts und des Handels
Mit den neuen Vorschriften sollen Handelshemmnisse, die sich aus der Umsetzung von Unionsvorschriften in innerstaatliches Recht ergeben, vermieden und bestehende Probleme und ungerechtfertigte Einschränkungen grenzüberschreitender Tätigkeiten anerkannter Zuchtverbände überwunden werden.
Erhaltung genetischer Ressourcen und gefährdeter Rassen
Die Tierzuchtverordnung wird zur Erhaltung wertvoller tiergenetischer Ressourcen, zum Schutz der biologischen Vielfalt und zur Erzeugung regionaltypischer Qualitätsprodukte beitragen.
Wie wird dies bewirkt? Wenn ein Zuchtprogramm aller Voraussicht nach eine Bedrohung für eine Rasse darstellt, kann es von den nationalen Behörden abgelehnt werden. Bei einer bereits gefährdeten Rasse können die nationalen Behörden sogar selbst vorübergehend ein Zuchtprogramm für die betreffende Rasse durchführen und damit ihre Erhaltung sicherstellen.
In der Verordnung sind ferner besondere Regelungen für die Wiederherstellung einer ausgestorbenen oder ernsthaft vom Aussterben bedrohten Rasse vorgesehen.
Die nächsten Schritte
Die Verordnung wird Mitte 2016 in Kraft treten und ab dem zweiten Halbjahr 2018 angewandt.
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Letzte Überprüfung: 15. Januar 2024