- Rat der Europäischen Union
- Pressemitteilung
- 10. Juni 2016 12:30
Verschärfung der Kontrolle von Feuerwaffen: Rat legt Verhandlungsposition fest
Die Minister einigten sich am 10. Juni 2016 auf die Verhandlungsposition des Rates zu dem Vorschlag für eine Richtlinie über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen, mit der die geltende Richtlinie 91/477/EWG überarbeitet und ergänzt werden soll. Auf der Grundlage dieses Mandats wird der Vorsitz die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament aufnehmen, sobald auch das Parlament seinen Standpunkt festgelegt hat.
Ard van Der Steur, niederländischer Minister für Sicherheit und Justiz und Präsident des Rates, erklärte hierzu: "Nach den tragischen Terroranschlägen von Paris und Brüssel haben die Justiz- und Innenminister eine zügige Annahme der Richtlinie gefordert. Mit dieser neuen Richtlinie hat der niederländische Vorsitz ein angemessenes und faires Gleichgewicht zwischen dem Binnenmarkt für zugelassene Feuerwaffen einerseits und der Stärkung der Sicherheit der Unionsbürger andererseits erzielt."
Mit der überarbeiteten Richtlinie sollen einige Schwachstellen der geltenden Rechtsvorschriften behoben werden, die insbesondere im Anschluss an die Reihe von Terroranschlägen in Europa festgestellt wurden. Die Änderungen, mit denen Risiken für die öffentliche Ordnung und Sicherheit angegangen werden, zielen auf Folgendes ab:
- bessere Kontrolle des Handels mit Feuerwaffen;
- bessere Rückverfolgbarkeit von Feuerwaffen;
- Maßnahmen betreffend die Deaktivierung, die Reaktivierung oder den Umbau von Feuerwaffen;
- strengere Vorschriften für den Erwerb und den Besitz der gefährlichsten Feuerwaffen;
- Verbot des zivilen Gebrauchs der gefährlichsten Feuerwaffen;
- Verbesserung des Austauschs relevanter Informationen zwischen Mitgliedstaaten.
Mit der Richtlinie werden Mindestvorschriften festgelegt, wobei es den Mitgliedstaaten freisteht, strengere Vorschriften zu erlassen und anzuwenden.
Hintergrund
Die Richtlinie 91/477/EWG des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen war ursprünglich als Maßnahme konzipiert, einen Ausgleich zwischen den Zielsetzungen des Binnenmarkts und den Sicherheitserfordernissen bezüglich der Feuerwaffen für den zivilen Gebrauch zu schaffen.
Vor dem Hintergrund einer Reihe von Terroranschlägen in Europa, die Defizite bei der Umsetzung der Richtlinie zu Tage brachten, legte die Europäische Kommission am 18. November 2015 den Änderungsvorschlag vor. Die gegenwärtige Überprüfung ist eine Fortsetzung der Überarbeitung von 2008 und dient ferner der Angleichung der EU-Gesetzgebung an das VN-Protokoll gegen die unerlaubte Herstellung von Schusswaffen sowie des unerlaubten Handels damit.
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Letzte Überprüfung: 13. Januar 2024