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Rat (Justiz und Inneres), 09.-10.06.2016, 9./10. Juni 2016

Wichtigste Ergebnisse

Inneres – 10. Juni

Waffen  

Die Minister einigten sich auf die Verhandlungsposition des Rates zu dem Vorschlag für eine Richtlinie über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen, mit der die geltende Richtlinie 91/477/EWG überarbeitet und ergänzt werden soll. Auf der Grundlage dieses Mandats wird der Vorsitz die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament aufnehmen, sobald auch das Parlament seinen Standpunkt festgelegt hat.

Mit der überarbeiteten Richtlinie sollen einige Schwachstellen der geltenden Rechtsvorschriften behoben werden, die insbesondere im Anschluss an die Reihe von Terroranschlägen in Europa festgestellt wurden.

Ard van der Steur, niederländischer Minister für Sicherheit und Justiz und Präsident des Rates, erklärte hierzu: "Nach den tragischen Terroranschlägen von Paris und Brüssel haben die Justiz- und Innenminister um eine zügige Annahme der Richtlinie gebeten. Mit dieser neuen Richtlinie hat der niederländische Vorsitz ein angemessenes und faires Gleichgewicht zwischen dem Binnenmarkt für zugelassene Feuerwaffen einerseits und der Stärkung der Sicherheit der Unionsbürger andererseits erzielt."

Fahrplan zur Verbesserung des Informationsaustauschs 

Die Minister billigten einen Fahrplan zur Verbesserung des Informationsaustauschs und des Informationsmanagements einschließlich von Interoperabilitätslösungen im Bereich Justiz und Inneres.

Dieser Fahrplan gibt den Rahmen für eine stärker integrierte Informationsarchitektur der EU vor und enthält spezifische, praktische kurz- und mittelfristige Maßnahmen sowie langfristige Leitlinien zur Verbesserung des Informationsmanagements und des Informationsaustauschs.

Die jüngsten Terroranschläge in Paris und Brüssel, die fortgesetzten Terrorakte außerhalb der EU und die anhaltende Migrationskrise haben gezeigt, wie wichtig es ist, in ein Informationsmanagement und einen Informationsaustausch zu investieren, die zügig, wirksam und hochwertig sind.

Gemeinsam ist es uns gelungen, mehr Kontrolle über die Migrationsströme zwischen der Türkei und Griechenland zu erlangen. Nun müssen wir dringend den tragischen Unglücksfällen, bei denen Menschen im Mittelmeer ertrinken, ein Ende setzen. Wir müssen gemeinsam handeln und dies entlang der ganzen Route tun. Hierzu gehört die Bekämpfung der Ursachen der Migration, die Registrierung von Migranten – anstatt des Durchwinkens – und die Rückführung von Wirtschaftsmigranten in ihr Herkunftsland, Klaas Dijkhoff, niederländischer Minister für Migration und Präsident des Rates.

Migration

Der Rat erörterte die derzeitige Migrationslage, insbesondere die Umsetzung der EU-Türkei-Erklärung vom 18. März sowie die Migrationsströme im zentralen Mittelmeerraum.

Die Minister bekräftigten, dass die Rückführungen aus Griechenland in die Türkei intensiviert werden sollten und bei der EU-Unterstützung über Frontex und EASO vorrangig darauf geachtet werden sollte, dass durch effiziente Unterstützung in Bezug auf die Zulassungs- und Eignungskriterien ein Beitrag zu diesen Rückführungen geleistet wird. Die Mitgliedstaaten bekräftigten, dass Migranten in die Türkei zurückkehren können und dies auch tun sollten.

Die teilnehmenden Staaten wurden ersucht, die Umsiedlung von syrischen Flüchtlingen aus der Türkei zu beschleunigen und sich auf ein System der freiwilligen Aufnahme aus humanitären Gründen einzustellen. Sie wurden nachdrücklich aufgefordert, die Umsiedlung von Asylbewerbern entsprechend den Schlussfolgerungen des Rates vom September 2015 zu beschleunigen.

Visaliberalisierung

Vor dem Hintergrund der jüngsten Kommissionsvorschläge zur Visaliberalisierung führten die Minister eine allgemeine Aussprache über Visumpolitik.

Der Vorsitz erklärte, dass es für die Annahme eines Mandats zur Aufnahme der Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament über die Visaliberalisierung für Georgien noch an ausreichender Unterstützung fehlt. Mehrere Mitgliedstaaten bekundeten ihre Unzufriedenheit darüber und äußerten die Hoffnung, dass möglichst bald ein Mandat gebilligt wird.

Die Vorschläge, die derzeit auf dem Tisch liegen, werden in den kommenden Wochen in den einschlägigen Ratsgremien auf der Grundlage eines leistungsbezogenen Ansatzes erörtert.

Die Minister betonten, dass die Visumpflicht nur dann aufgehoben werden kann, wenn die im Vorfeld vereinbarten Kriterien erfüllt sind. Die Minister stellten fest, dass die Entscheidung strikt und fair auf der Grundlage einer Bewertung der Kommission getroffen wird, ob die Kriterien erfüllt sind..

Justiz – 9. Juni

Güterstand bei internationalen Paaren  

18 Mitgliedstaaten einigten sich auf zwei Verordnungen, mit denen die Vorschriften für die Güterstände von Ehepaaren oder eingetragenen Partnern mit grenzüberschreitendem Hintergrund (d.h. Paare, die unterschiedliche EU-Staatsbürgerschaften haben und/oder Güter in einem anderen EU-Mitgliedstaat besitzen) festgelegt werden sollen.

So soll geklärt werden, welches Gericht zuständig ist bzw. welches Recht gilt, wenn es um Fragen des Ehegüterrechts oder des Güterstands eingetragener Partnerschaften geht. Es werden klare Regeln in Bezug auf das geltende Recht im Scheidungs- oder Todesfall festgelegt, die Rechtssicherheit wird erhöht, und parallelen und möglicherweise widersprüchlichen Verfahren in verschiedenen Mitgliedstaaten wird ein Ende bereitet. Durch die Verordnungen soll auch die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in grenzüberschreitenden Fällen erleichtert werden.

Der niederländische Minister Van der Steur erklärte im Namen des niederländischen Vorsitzes: "Der niederländische Vorsitz ist sehr erfreut, dass der Rat im Wege der verstärkten Zusammenarbeit den Stillstand in dieser Angelegenheit sehr rasch überwinden konnte. Wir haben bereits 18 Mitgliedstaaten an Bord. Die Kommission, das Europäische Parlament und der Rat haben in diesem Halbjahr hart an diesem Dossier gearbeitet, und wir hoffen, dass sich nach Annahme der Vorschläge auch andere Mitgliedstaaten an der verstärkten Zusammenarbeit beteiligen werden."

Strafjustiz im Cyberspace  

Die Justizminister verabschiedeten zwei Dokumente mit Schlussfolgerungen, in denen konkrete Maßnahmen und ein Zeitplan für weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Zusammenarbeit bei der Bekämpfung krimineller Aktivitäten im Cyberspace dargelegt werden.

In den Schlussfolgerungen werden insbesondere konkrete Maßnahmen für das künftige Vorgehen und Tätigwerden dargelegt, die die Rechtshilfeverfahren beschleunigen, die Zusammenarbeit mit den Diensteanbietern verbessern und einen Prozess der Reflexion über mögliche Anknüpfungspunkte für die justizielle Zuständigkeit für Ermittlungsmaßnahmen anstoßen sollen. Die Kommission wird ersucht, bis Juni 2017 Ergebnisse zu den drei Arbeitsbereichen vorzulegen.

 Europäische Staatsanwaltschaft 

Die Minister bekundeten breite Zustimmung zu dem Ansatz bei der letzten Reihe von Artikeln, die unter niederländischem Vorsitz auf Expertenebene erörtert werden. Der Vorsitz ersuchte die Experten, die Verhandlungen fortzusetzen und dabei den Vorbehalten einiger Delegationen Rechnung zu tragen und sich bewusst zu machen, dass nichts als vollständig vereinbart gelten kann, bevor nicht eine Gesamteinigung über den Text erreicht ist.

Die Artikel betreffen die Vorschriften über Fallmanagementsystem und Datenschutz, vereinfachte Strafverfolgungsverfahren, allgemeine und finanzielle Bestimmungen sowie die Bestimmungen über das Personal.

Die Verordnung über die Europäische Staatsanwaltschaft soll einen Beitrag zur Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der EU gerichteten Straftaten leisten, indem eine Europäische Staatsanwaltschaft mit Zuständigkeit für diesen Bereich eingerichtet wird.

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