- Rat der Europäischen Union
- Pressemitteilung
- 8. November 2016 10:30
Erklärung der Hohen Vertreterin im Namen der EU zu den jüngsten Entwicklungen in der Türkei
1) Die EU und ihre Mitgliedstaaten verfolgen mit großer Sorge die jüngsten Entwicklungen in der Türkei.
2) Die neuerlichen Überlegungen, im Parlament ein Gesetz zur Wiedereinführung der Todesstrafe einzubringen, die fortgesetzten Einschränkungen der Meinungsfreiheit, auch in den sozialen Medien, durch Schließung weiterer Medieneinrichtungen und Ausstellung von Haftbefehlen gegen Journalisten, darunter der Chefredakteur und mehrere Mitarbeiter der Tageszeitung Cumhuriyet, und erst kürzlich die Festnahme der beiden Vorsitzenden der zweitgrößten Oppositionspartei des Landes, HDP, sowie die Inhaftierung mehrerer HDP-Parlamentsmitglieder sind äußerst besorgniserregende Entwicklungen, die die Rechtsstaatlichkeit sowie die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten untergraben und die parlamentarische Demokratie in der Türkei beeinträchtigen und gleichzeitig zu einer Verschärfung der Spannungen im Südosten und einer weiteren Polarisierung der türkischen Gesellschaft im Allgemeinen führen.
3) Die EU und ihre Mitgliedstaaten verurteilen den Terroranschlag in Diyarbakir mit Nachdruck und bekunden ihre Solidarität mit den Opfern und ihren Familien. Sie sind fest davon überzeugt, dass die Gewalttaten und Terroranschläge aufhören und die Waffen niedergelegt werden müssen. Die EU und ihre Mitgliedstaaten stehen der Türkei im Kampf gegen den Terrorismus zur Seite.
Maßnahmen gegen die PKK, die von der EU und ihren Mitgliedstaaten als terroristische Organisation eingestuft wird, sind legitim, dürfen jedoch keinesfalls gegen die Grundprinzipien Demokratie, Verhältnismäßigkeit und Achtung der Menschenrechte verstoßen.
4) Eine Rückkehr zu einem glaubwürdigen politischen Prozess und einem echten politischen Dialog ist für die Demokratie des Landes und die Stabilität in der Region unabdingbar.
5) Die EU und ihre Mitgliedstaaten bekräftigen, dass die Entscheidung des türkischen Parlaments vom Mai 2016, die Aufhebung der parlamentarischen Immunität zahlreicher Abgeordneter zu gestatten, zu großer Sorge Anlass gibt. Immunität muss unterschiedslos für alle gelten, und Entscheidungen über ihre Aufhebung müssen auf Grundlage einer Einzelfallprüfung nach transparenten Kriterien getroffen werden und dürfen nicht von politischen Erwägungen geleitet sein.
6) Die EU und ihre Mitgliedstaaten erklären abermals, dass sie den versuchten Staatsstreich vom 15. Juli verurteilen; sie erkennen an, dass die Türkei angemessene Maßnahmen ergreifen muss, ermahnen sie jedoch, ihre parlamentarische Demokratie einschließlich der Achtung der Menschenrechte, der Rechtsstaatlichkeit, der Grundrechte und des Rechts jeder Person auf ein faires Verfahren – nicht zuletzt im Einklang mit ihren Verpflichtungen als beitrittswilliges Land – zu bewahren. Deshalb werden sie die Lage weiter sehr genau beobachten und bewerten und sind bereit, den politischen Dialog mit der Türkei auf allen Ebenen innerhalb des bestehenden Rahmens fortzusetzen.
Die Bewerberländer ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, Montenegro*, Serbien* und Albanien*, das Land des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenzielle Bewerberland Bosnien und Herzegowina sowie die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen schließen sich dieser Erklärung an.
*Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien und Albanien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.
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