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  • Rat der Europäischen Union
  • Pressemitteilung
  • 2. Dezember 2016 12:40

Roaming: Rat bereit für Gespräche mit dem EP

Am 2. Dezember 2016 hat der Rat seine allgemeine Ausrichtung zu neuen Vorschriften für Roamingvorleistungsmärkte festgelegt und damit den Weg für die Abschaffung der Roaminggebühren für Verbraucher im nächsten Jahr freigemacht. Der vereinbarte Text bildet die Grundlage für die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament. Der Rat unterstützt eine rasche Einigung, damit die Roaminggebühren wie geplant im Juni 2017 abgeschafft werden können.

In der neuen Verordnung, die als Entwurf vorliegt, werden die Gebühren begrenzt, die sich Betreiber gegenseitig in Rechnung stellen können, wenn sie fremde Netze für Roamingdienste nutzen. Die Obergrenzen gelten für Anrufe, Kurznachrichten und Datenübertragung.

Ziel ist es, die Obergrenzen auf einem Niveau festzulegen, das die Abschaffung der Roaminggebühren in der gesamten EU auf Dauer tragbar macht; trotz großer Unterschiede von einem Mitgliedstaat zum anderen bei den Nutzungs- und Reisegewohnheiten und Preisen. Deshalb sollen mit den neuen Vorschriften Anreize für Investitionen in die Netze gewahrt bleiben und Wettbewerbsverzerrungen sowohl auf den Inlands- als auch auf den besuchten Märkten vermieden werden.

"Wer möchte auf Reisen oder im Urlaub nicht gerne in Verbindung bleiben und weiter kommunizieren? Die Abschaffung der Roaminggebühren ist für viele die greifbarste Errungenschaft der Union. Umso wichtiger ist es, dass wir die Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger erfüllen. Ich begrüße die rasche Einigung über Preisobergrenzen beim Datenroaming, mit der der Rat heute den Weg für die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament freigemacht hat und 'Roaming zu Inlandspreisen' im nächsten Jahr Realität werden lässt."

Arpád Érsek, slowakischer Minister für Verkehr, Bauwesen und Regionalentwicklung und Präsident des Rates

Preisobergrenzen auf Vorleistungsebene

Was die Preisobergrenzen für Daten betrifft, ist in der allgemeinen Ausrichtung eine "gleitende Kostensenkung" vorgesehen: So sollen sie Mitte 2017 bei höchstens 0,01 €/MB beginnen und dann bis Mitte 2021 nach und nach auf 0,005 €/MB fallen. Sinkende Obergrenzen spiegeln die Erwartung wider, dass die Kosten für die Bereitstellung von Roamingvorleistungsdiensten in den nächsten Jahren zurückgehen werden.

Die Preisobergrenze für Daten auf der Vorleistungsebene ist hier ein entscheidendes Element. Die Nutzung von Daten auf Mobilgeräten hat in den letzten Jahren rasant zugenommen und wird voraussichtlich auch weiterhin stark steigen. Mit der Abschaffung der Roaminggebühren wird bei der Datennutzung im Ausland eine ähnliche Entwicklung erwartet.

Bei Anrufen soll der Aufschlag höchstens 0,0353 € pro Minute, bei Kurznachrichten 0,01 € pro Nachricht betragen dürfen.

Tragfähigkeitsmechanismus auf Vorleistungsebene

Vorgesehen ist auch ein neuer Mechanismus auf Vorleistungsebene, um Tragfähigkeit bei außergewöhnlichen Umständen zu gewährleisten. Sollten Betreiber nicht in der Lage sein, kostendeckend zu arbeiten, können sie von ihrer nationalen Regulierungsbehörde die Erlaubnis bekommen, einen Aufschlag zu berechnen, der über die Obergrenze hinausgeht. Doch auch unter außergewöhnlichen Umständen darf das Vorleistungsentgelt für Daten insgesamt nicht mehr als 0,0085 €/MB betragen.

Überprüfung der Vorschriften im Zwei-Jahres-Rhythmus

Die Kommission soll alle zwei Jahre berichten, wie die Vorschriften funktionieren, und gegebenenfalls Änderungen vorschlagen.

Wie geht es weiter?

Die Reform muss bis zum 15. Juni 2017 eingeleitet werden, damit die Roaminggebühren gemäß der Vorgabe der Roaming-Verordnung vom letzten Jahr abgeschafft werden können. Dazu wird der slowakische Vorsitz im Dezember die Trilog-Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament aufnehmen. Beide Institutionen – Rat und Parlament – müssen sich über den endgültigen Text einigen, damit er angenommen werden kann.

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Letzte Überprüfung: 13. Januar 2024