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  • Rat der Europäischen Union
  • Pressemitteilung
  • 19. Juni 2017 11:15

Zusammenarbeit zwischen EU und NATO: Rat begrüßt Fortschritte

Schlussfolgerungen des Rates zum Sachstandsbericht über die Umsetzung des von den Ministern der EU und der NATO am 6. Dezember 2016 gebilligten gemeinsamen Pakets von Vorschlägen

1. Der Rat verweist auf seine Schlussfolgerungen vom 6. Dezember 2016 zur Umsetzung der Gemeinsamen Erklärung des Präsidenten des Europäischen Rates, des Präsidenten der Europäischen Kommission und des Generalsekretärs der Nordatlantikvertrags-Organisation (NATO) (Dok. 15283/16).

2. Der Rat begrüßt die Fortschritte bei der Umsetzung des gemeinsamen Pakets von Vorschlägen (42 Maßnahmen) und nimmt in diesem Zusammenhang den Bericht, den die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin/Leiterin der Europäischen Verteidigungsagentur und der NATO-Generalsekretär gemäß Nummer 9 der Schlussfolgerungen des Rates vom 6. Dezember 2016 vorgelegt haben, zur Kenntnis.

3. Der Rat ruft dazu auf, die Umsetzung des gemeinsamen Pakets von Vorschlägen weiter voranzutreiben, und geht davon aus, dass er im Dezember 2017 den nächsten Bericht mit etwaigen Vorschlägen für die künftige Zusammenarbeit erhält.

4. Der Rat betont abermals, dass die Zusammenarbeit zwischen EU und NATO weiterhin im Zeichen uneingeschränkter Offenheit und Transparenz stehen wird, wobei die Entscheidungsautonomie und die Verfahren beider Organisationen in vollem Umfang gewahrt bleiben und eine enge Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und ihre umfassende Einbeziehung sichergestellt sind. Sie wird auf den Grundsätzen der Inklusivität und der Gegenseitigkeit beruhen und die Besonderheiten der Sicherheits- und Verteidigungspolitik jedes einzelnen Mitgliedstaats unberührt lassen. Der Rat erinnert daran, dass die Zusammenarbeit der NATO mit den nicht der NATO angehörenden EU-Mitgliedstaaten integraler Bestandteil der Zusammenarbeit zwischen EU und NATO ist, und begrüßt in dieser Hinsicht den positiven Beitrag der nicht der NATO angehörenden EU-Mitgliedstaaten zu den Tätigkeiten der NATO. Diese Tätigkeiten sind integraler Bestandteil der Zusammenarbeit zwischen EU und NATO, und der Rat spricht sich nachdrücklich für ihre Fortsetzung aus.

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Letzte Überprüfung: 15. Januar 2024